Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Seite des 
Regierungs= 
Blattes. 
—— 
  
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K. 
Kandidaten sollen zu einem evangelischen Pfarramte nicht vor Ablauf zweier 
Jahre nach bestandener Prüfung vorgeschlagen werden und alsdann nur 
unter gewissen Voraussetzunen . . .. 329. 
Kataster-Führung: # 
1) über Buttelstedt, Daasdorf bei Buttelstedt, Nermsdorf und Schwer- 
#dt. 2. 24. 38 
2) über Ilmenau, Kammerberg, Martinroda, Neusiß, Oberpöôrlitz und 
Stützerbaahhhhhrrrrrt 54. 
3) über Probsteizella und Rothehoooooeen: . . . .. 67. 
4) über Gerega, Kleinlöbichau und Naussigegegeg. 7177. 
5) über Sondheim vor der Nhs 2386. 
6) über mehre Orte im Bezirke des Justiz-Amtes Kaltennorddei 310. 
7) über Dornbreg. 8326. 
Keila. Siehe Knau. 
Knau. Von der dasigen Pfarrei wird der als Filial verbundene Königlich 
Preußische Ort Bahren getrennt und mit derselben der Ort Keila, 
zeither Filial des Königlich Preußischen Diakonates zu Ziegenrück, als Fi- 
lial verbuden.□ 1 2. 
Kochsalz. Bei dem Einzelnverkaufe desselben darf der Preis für das Pfund 
Landesgewicht niemals über zwölf Pfennige (Einen Groschen) betragen 45. 116. 
Kranichfeld. Siehe Post. 
Kreuzband-Sendungen. Die hiefür zu leistende Porto-Zahlung 114. 
Kupfer-Bergbau- und Hütten-Gesellschaft — Saͤchsisch-Thuͤ- 
ringische — deren erneuertes Statut... ... ... ..... .. .. . . . . . . . . . . .. 3—18 
7 Ü 
· 
Land-Bestellgebühren für Postsendunenn .. . . . . . . .. 313. 
Siehe auch Bestellgebühren. # 
Landesgewicht — allgemeines — Instruktion für die Aichungsbehörden 25—34 
bei der Einführung desselben. 36 95. 
Landesgewicht. Bei dem Verkause des Salzes soll das Zollgewicht als 15 « 
allgemeinesLandesgewichtinAnwendungkommen..................... 116 1 13 
Landtags-Abgecordnete, deren Wahl fäür den nächsten funfzehnten I19. 
ordentlichen Laudtteg. 147. 113. 
Leihhäuser. Aufhebung der Bestimmung über die Aufbewahrung aller ein- /276—278. 
gelegten Pfänder in einem feuersesten Gewölbe der Leihhauser und ferneres 
Bestehen der Versicherung der Pfandlager gegen Feuersgefahhr .. 308.
	        
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