Uegierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 8. Weimar. 22. April 1858.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben auf meenen unter=
thänigsten Vortrag in Höchstihrem Gesammt-Ministerium dem Handlungshause
Christian Zummermann und Sohn in Apolda auf diesfallsiges Nachsuchen
unter dem heutigen Tage ein Erfindungs-Patent für die Dauer von fünf
Jahren, vom heutigen Tage an gerechnet, für den ganzen Umfang des Groß-
herzogthumes auf das Recht zu ertheilen gnädigst geruhet, einen dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium durch Zeichnung und Patent-Beschreibung näher
erläuterten Rundstuhl mit Preß= oder Zungen-Nadeln und selbstthätigem Auf-
wickel-Apparate zur Fertigung gerippter Strumpfwaare in der Art aus-
schließlich anzuwenden, daß genanntes Handlungshaus befugt ist, allen denjenigen den
Gebrauch dieser Maschine zu untersagen, welche dieselbe nicht von ihm bezogen haben.
Auch ist bei Bewilligung des Patentes, welches übrigens dann als er-
loschen zu betrachten ist, wenn die bleibende Ausführung und Anwendung der
Erfindung im Großherzogthume dem unterzeichneten Staats-Ministerium nicht
binnen Jahresfrist nachgewiesen wird, die Neuheit und Eigenthümlichkeit der
Erfindung im Sinne der — laut Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Re-
gierungs-Blatt vom Jahre 1843, S. 13—16) — in den Zollvereins-Staaten
bei Erfindungen zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt worden.
Nachdem die diesfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt
worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kunde gebracht.
Weimar am 27. März 1858.
Gerzhenayiis Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef.
Schambach.
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