Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

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Ministerial-Bekanutmachungen. 
I. In Bezug auf die unter' m heutigen Tage erlassene Verordnung über 
die Bereitung, den Verkauf, die Aufbewahrung und den Transport von Schieß- 
pulver wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit den 
in dem Königreiche Preußen neuerdings erlassenen Bestimmungen über den näm- 
lichen Gegenstand im Wesentlichen übereinstimmt und bezüglich insoweit die in 
den benachbarten Königlich Preußischen Landestheilen früher geltenden, in der 
Bekanntmachung der vormaligen Großherzoglichen Landes-Direktion vom 10. 
Februar 1846 (Beilage zur Weimarischen Zeitung v. J. 1846 Seite 51) zur 
öffentlichen Kenntniß gebrachten Vorschriften abgeändert worden sind. 
Weimar am 1. Mai 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
II. Da die Führung des Katasters von Rothenhof der Großherzog- 
lichen Bezirks-Katasterführung zu Eisenach, ingleichen die des Katasters von 
Probsteizella der Bezirks-Katasterführung zu Creuzburg übertragen wor- 
den ist: so wird solches mit Rückbeziehung auf die Bekanntmachungen vom 
8. Juni und vom 22. Juni 1855 (Regierungs-Blatt Seite 103 und 116), 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. April 1858. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
III. Die Großherzoglichen Orts-Steuereinnehmer werden hiermit darauf 
aufmerksam gemacht, daß diejenigen von ihnen, welche zur Anlegung neuer, 
der Vorschrift im §. 20 Ziffer 1 der höchsten Verordnung über die Erhebung 
der direfkten Steuern und der Landes-Brandversicherungsbeiträge vom 2. Juni 
1854 entsprechenden Grundsteuer-Heberegister gedruckter Netze bedürfen, sich 
zur Erlangung derselben an die ihnen vorgesetzten Großherzoglichen Rechnungs- 
ämter zu wenden haben. 
Hiernächst erhalten auch die Letzteren die Anweisung, in den vorbezeich- 
neten Fällen durch diesfallsige Anzeige bei der Schreib-Materialien-Verwaltung 
des unterzeichneten Ministerial-Departements die Abgabe und Uebersendung der
	        
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