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fraglichen Netze zu vermitteln und zu dem Ende hierbei jedesmal die Anzabl
der Bogen mit anzugeben, welche zur Herstellung der betreffenden Heberegister
erforderlich sind.
Weimar am 30. April 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Im Auschluß an die Bekanntmachung vom 20. Januar dieses Jahres
(Seite 34 des Regierungs-Blattes), die Preise des Viehsalzes auf den zur
Salzversorgung des Großherzogthumes zugezogenen Salinen betreffend, wird
hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß aus der Saline zu
Louisenhall bei Stotternbeim Pfannenstein im ursprünglichen, nicht zer-
kleinerten Zustande, in welchem die Bestandtheile des Produktes klar erkennbar
sind, an die sich meldenden und mit Bezugsanweisung versehenen Viehbesitzer
aus dem Großherzogthume zu dem Preise von einem Thaler für die Tonne ver-
kauft wird.
Weimar am 8. Mai 1858.
Großberzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
G. Thon.
V. Mit Bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 8. September
1854 (Seite 333 des Regierungs-Blattes) wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß von Seiten der Königlich Sächsischen Staatsreqierung
vom 15. dieses Monats ab zu Wittigsthal im Haupt-Amtsbezirke Eibenstock
ein Neben-Zollamt 1 mit allen hauptamtlichen Abfertigungs-, Hebe= und Be-
gleitschein-Befugnissen errichtet, das bisherige Neben-Zollamt 1 zu Johann-
georgenstadt aber in demselben Haupt-Amtsbezirke in ein Neben-Zollamt II
verwandelt worden ist. «
Weimar am 20. Mai 1858.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Druck der Hof= Puchdruckerei in Wismar.