Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1858. (42)

Anhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
  
Blattes. 
Rudolstadt. Siehe Post. 
Rübenzucker: 
1) Uebereinkunft zwischen den Zollvereins-Staaten wegen Besteuerung des 
Rübenzuckers, sowie des ausländischen Zuckers und Syruns 97—100. 
2) Gesetz über den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker und die Ein- 
gangszölle vom ausländischen Zucker und Spvv. 119. 
Rundstuhl. Siehe Zimmermann. 
O. 
Salinen. Die Preise des Viehsalzes auf den zur Salzversorgung des Groß- 
herzogthumes zugezogenen ausländischen Saliien . . . . .. 34. 68. 121. 
alz. Die Anwendung des allgemeinen Landesgewichtes bei dem Verkaufe 
dessebbeen. 45. 
Salz. Bei dem Verkaufe desselben soll das Zollgewicht als allgemeines Lan- 116. 116 
desgewicht angewendet weden . D 177 « 
Schießpulver, oder Praͤparate aus Schießpulver. Die Bereitung, den 
Verkauf, die Aufbewahrung und den Transport desselben betreffend. . ..... 57—67. 
Schnupftabak — bleihaltiger — die davon herrührenden Vergiftungsfälle 312. 
Schrödter. Generalpächter zu Breslau; dessen Erfindungs-Patent für eine 
neue Methode zum Ziehen einer klaren Würze, sowie für einen neuen 
Dampf-, Kühl= und Maisch= Apypartttt . .. 240. 
Schutzpocken-Einimpfung. Vorschrift für die Aerzte im Betreff der- 
selkeen. 327. 
Schweizerische Posten. Siehe Frachebriefe. 
Seelenlisten. Siehe Volkszählung. 
Sparkassen, welche mit landesherrlicher Genehmigung bestehen; deren statu- 
tarische Bestimmunegggga .. . . . . . . .. 179—239. 
Spiritus-Sendungen. Siehe Branntwein-Sendungen. 
Stadtilm. Siehe Post. 
Stadtremda. Siehe Dost. 
Steuerämter. Siehe Zollämter. 
Steueramt, dessen Errichtung in Apolda und resp. Befugnisse ... 45. 
Steueraufsichtsbeamte, nicht nur die zur Pferdehaltung verpflichteten, 
sondern auch alle Steuera usseher, wenn sie ihren Dienst zu Pferde verrich- 
ten, passiren in Dienstverrichtungen auch auf Fußsteigen und anderen ähn- 
lichen Wegen frei und ungehindert 37. 
 
	        
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