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linker Seite ein ruhender Löwe sich befindet; rechts oben in verzierter go-
thischer Schrift die Bezeichnung:
„Ein Thaler“
und hierunter drei runde und ein längliches Schild, welche mit den Be-
zeichnungen „Ein Thaler“ in Wieberholungen eingefaßt und farbig ausge-
führt sind. Während das mittlere größere und das darnnter befindliche
längliche Schild in grüner Farbe abgedruckt sind; jenes das Wappen, die-
ses dagegen den Namen des eintragenden Beamten in Schwarz auf guillo-
chirten Flächen enthält, zeigen die in gelb ausgeführten kleinen Schilde auf
guillochirtem Grunde die verzierten Werthzahlen „ 1.0
Beschreibung der Großherzoglich Sächsischen Kassenamweisungen
à 5 Thaler.
Die Kassenanweisungen à 5 Thaler sind
5 5/12 Zoll preußisch lang und 3 ½ Zoll preußisch hoch,
aus weißem Haufpapier gemacht, welches in den beiden oberen Ecken mit verzier-
tem Wasserzeichen versehen ist, in welchen die Werthzahlen 4 dunkel erscheinen.
Dasselbe ist auf beiden Seitenflächen in rothbraun abgetönt, und zwar:
a) auf der Schauseite durch einen Unterdruck mit einer fein guillochirten Kupfer-
druckplatte. Auf diesem Unterdruck ist in grüner Farbe und an allen Sei-
ten gleich weit abstehend eine, von einer verzierten Randlinie eingefaßte Platte
abgedruckt, welche in dreißig Wiederholungen die Bezeichnung:
„G. (□rosskerzohhen Sachsen- IH'#sche Kaossen-Aucces 5.“
in gleich weiten Abständen und in durchbrochener Arbeit enthält. Um diese
Platte herum ist in ähnlicher grüner Forbe, und zwar oben und unten ver-
theilt, in verzierter Schrift aufgedruckt:
„ C’ross Sefsche Cussez-#cchen, an jeder Seite „5 77#%.“
Auf das mit grüner Farbe hergestellte Mittelfeld ist in schwarzer Farbe
aufgedruckt: das Großherzogliche Wappen und zu beiden Seiten desselben
vertheilt:
„ Crossherzopt. Sdchsescke Cassen-Anwetsung.“
Serie B. und die laufende Nummer;
darunter
Fuünf Tnhaler
im 30-Thalerfuße.
In Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859."
theils in gothischer, theils in Antiqua-Schrift. Es folgen hierunter die
Facsimilien der Namen: Hoffmann, v. Schwendler, Horn“" und darunter