Full text : Blätter für Rechtsanwendung. V. Ergänzungsband. (51a)

o6  1861.

IV.  Abtheilung.
4  Schele=  und  Walzenholz.
ꝛc.

3)  weiches.
3  Fl.  32  Kr.  für  1  Klafter  3  ell.  gutes,
3  „  —  ,  für  dergl.  geringes,

1
2  „  »  1  „  dergl.  ganz  geringes.

2  „  32  „  für  1  „  Fxulell.  gutes  Walzenholz=2,

  —,  1  „  dergl.  geringes,

1,  28,  für  1  „  ganz  geringes  dergl.

Für  die  Orte  Neuhaus  einschließlich  Mitktelland  und  Fischbachswiese,  Schmalenbuche
einschließlich  Rußhütte,  Lichte  eluschließlich  Ascherbach,  Geiersthal,  Alsbach,
Scheibe,  Goldisthal,  Oberhammer  und  Katzhütte:

3  Fl.  8  Kr.  für  1  Klaster  3  elliges  gutes  Scheitholz,
2  8  für  1  „  dergl.  geringes,
1  40„,  für  1  „  dergl.  ganz  geringes,
2  „  8„  für  1  „  J  elliges  hutes  Walzenholz,
1,  36  „  für  1  „  peringes  dergl.
1  16  „  für  1  „  ganz  geringes  dergl.

B.  Ste

eiche.
1  Fl.  36  Kr.  für  7  aaa,  Vegrabene  oder  geschmaßte,
1,  24,  für  1  „  geringe  dergleichen.

8.  2.

Die  entgegenstehenden  Bestimmungen  der  correspondirenden  Positionen  in  dem

Preisverzeichnisse  vom  14.  Januar  1859  werden  hiermit  aufgehoben.
8.  3.

Ueber  die  Holzabgabe  von  den  Magazinen  und  die  Vertheilung  der  Brennhölzer
  auf  den  Schlägen  haben  die  Gemeinde-Vorstände  genaue  Verzeichnisse  zu
führen.  Diese  sind  dem  Fürstlichen  Forstpersonale  auf  Verlangen  jederzeit  zur  Einsicht
  vorzulegen,  damit  die  Verwendung  der  zum  eigenen  Bedarf  der  inländischen