Full text : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XXI bis XL. (41a)

I.  Civilprozeß..  V.  Proz.-Orbn.  v.  29.  April  1869.  249

wenn  der  im  Auftrage  der  Partei  vorbereitete  Rechtsstreit
später  nicht  Eechlohängig  wird.  XXXVII,  115.

Art.  Einfluß  der  Bestimmungen  des  Art.  14  des
Einf.-Ges.  m#  die  Entscheidung  über  Prozeßkosten,  welche
unter  der  Herrschaft  der  Ger.-O.  v.  1753  erwachsen  sind.
XXXVI,  81.  Verurtheilung  des  Klägers  in  die  Kosten.
XXXVII,  172.  Verurtheilung  des  Benefizialerben  in  die
Prozeßkosten.  XXXVIII,  391.

Art.  106  Abs.  2,  Art.  728  Abs.  1  Ziff.  2.  Ausschluß
von  Kosten  vom  Ersatze  auf  Grund  richterlichen  Ermessens.
Nichtigkeitsbeschwerde  hiegegen.  XXXVIII,  53.

Art.  106  Abs.  3.  Welche  Kosten  sind  als  unnütz  zu
betrachten?  193.  Anwaltskosten  beim  Einzelngerchl.
XXXVII,

Art.  :1#464  109.  Nichtigkeitsbeschwerde  wegen  Kompensation
  der  Kosten.  XXXM  16  Ist  zu  einer  Kostenvergleichung
  ——  6  -  Beklagte  nach  Zustellung
der  Klage  dem  Klagsanspruche  entsprochen  und  hur  *.7
die  Prozeßkosten  klagsweise  verfolgt  wurden?
Verurtheilung  des  Beklagten  in  die  Prozeßkosten.  #

Die  Verurtheilung  des  Hauptbeklagten  und  Gewährschaftsbeklagten
  in  die  Kosten  des  Haupt=  und  Gewährschaftsprozesses
  ist  gerechtfertigt.  XXXVIII,  275.

Art.  106  atx  109  und  736.  Kosten  der  Bernfungsinstanz.
  XXXVII,  157.

Art.  106  mit  878.  Die  Verurtheilung  des  Widerspruchsklägers
  in  die  Kosten,  wenn  der  Widerspruchsbeklagte
nach  erhobener  Klage  das  bessere  Recht  de  Klägere  anerkannt
  hat,  ist  zngerchtfertigt.  XXXVIII,

Art.  109.  Kostenkompensation  bei  „aschisnena  des
Klagsanspruches.  III,  24.

Art.  112.  Fall,  in  welchem  der  Kläger  zur  Tragung
der  Prozeßkosten  verurkheilt  und  zugleich  der  Anwalt  des
Beklagten  ermächtigt  worden  war,  die  Verurtheilung  im
Kosteupunkte  im  eigenen  Namen  in  Vollzug  setzen  zu  lassen.

Art.  113,  114  mit  738  und  755.  Gegen  eine  Gebühren-Festsetzun
  findet  weder  Gegenvorstellung  noch  Beschwerde
  statt.  26

Art.  114.  5  gegen  die  Kostenfestsetzung  in  der
Kassationeinstaug  nach  pfälzischem  Prozeßrecht.  XXXVI,  391.

Art.  114,  118.  Gegen  Kostenfesfetung  findet  ein  selbstständiges
  Rechtsmittel  nicht  statt.  XI,  134.

Art.  115.  Entscheidung  über  die  noch  in  dem  Verfahren
nach  der  Ger.-Ordn.  erwachsenen  Kosten  nech  bem  Eintritte
eines  neuen  Prozeßabschnittes.  XXXVIII,  150.  Festsetzung
der  Kosten,  wenn  der  Beklagte  erst  im  zweiten  Rechtezuge

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