I. Civilprozeß.. V. Proz.-Orbn. v. 29. April 1869. 249
wenn der im Auftrage der Partei vorbereitete Rechtsstreit
später nicht Eechlohängig wird. XXXVII, 115.
Art. Einfluß der Bestimmungen des Art. 14 des
Einf.-Ges. m# die Entscheidung über Prozeßkosten, welche
unter der Herrschaft der Ger.-O. v. 1753 erwachsen sind.
XXXVI, 81. Verurtheilung des Klägers in die Kosten.
XXXVII, 172. Verurtheilung des Benefizialerben in die
Prozeßkosten. XXXVIII, 391.
Art. 106 Abs. 2, Art. 728 Abs. 1 Ziff. 2. Ausschluß
von Kosten vom Ersatze auf Grund richterlichen Ermessens.
Nichtigkeitsbeschwerde hiegegen. XXXVIII, 53.
Art. 106 Abs. 3. Welche Kosten sind als unnütz zu
betrachten? 193. Anwaltskosten beim Einzelngerchl.
XXXVII,
Art. :1#464 109. Nichtigkeitsbeschwerde wegen Kompensation
der Kosten. XXXM 16 Ist zu einer Kostenvergleichung
—— 6 - Beklagte nach Zustellung
der Klage dem Klagsanspruche entsprochen und hur *.7
die Prozeßkosten klagsweise verfolgt wurden?
Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten. #
Die Verurtheilung des Hauptbeklagten und Gewährschaftsbeklagten
in die Kosten des Haupt= und Gewährschaftsprozesses
ist gerechtfertigt. XXXVIII, 275.
Art. 106 atx 109 und 736. Kosten der Bernfungsinstanz.
XXXVII, 157.
Art. 106 mit 878. Die Verurtheilung des Widerspruchsklägers
in die Kosten, wenn der Widerspruchsbeklagte
nach erhobener Klage das bessere Recht de Klägere anerkannt
hat, ist zngerchtfertigt. XXXVIII,
Art. 109. Kostenkompensation bei „aschisnena des
Klagsanspruches. III, 24.
Art. 112. Fall, in welchem der Kläger zur Tragung
der Prozeßkosten verurkheilt und zugleich der Anwalt des
Beklagten ermächtigt worden war, die Verurtheilung im
Kosteupunkte im eigenen Namen in Vollzug setzen zu lassen.
Art. 113, 114 mit 738 und 755. Gegen eine Gebühren-Festsetzun
findet weder Gegenvorstellung noch Beschwerde
statt. 26
Art. 114. 5 gegen die Kostenfestsetzung in der
Kassationeinstaug nach pfälzischem Prozeßrecht. XXXVI, 391.
Art. 114, 118. Gegen Kostenfesfetung findet ein selbstständiges
Rechtsmittel nicht statt. XI, 134.
Art. 115. Entscheidung über die noch in dem Verfahren
nach der Ger.-Ordn. erwachsenen Kosten nech bem Eintritte
eines neuen Prozeßabschnittes. XXXVIII, 150. Festsetzung
der Kosten, wenn der Beklagte erst im zweiten Rechtezuge
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