Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

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V. Von dem Herzoglichen Staats-Ministerium zu Meiningen ist im Ein- 
vernehmen mit den betheiligten Regierungen beschlossen worden, vom 1. April 
dieses Jahres an die Uebergangsstelle zu Henneberg aufzuheben und mit dem 
neu errichteten Steucramte zu Meiningen am Bahnhofe zu vereinigen, was unter 
Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Oktober 1844 (Seite 165 des 
Regierungs-Blattes) und mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß 
von dem gedachten Tage an die seitherige Uebergangsstraße Mellrichstadt-Hen- 
neberg in die Uebergangsstraße Mellrichstadt-Meiningen verwandelt wird. 
Weimar am 22. Februar 1860. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Druck der Hof- Buchdruckerei in Weimar.
	        
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