Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1860. (44)

Inhalt.
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Getreide.  Siehe  Rolden.  I

Getreide-Mahlordnung.  Nachtrag  vom  15.  Februar  1860  zu  dem
Gesetze  vom  25.  Juli  185050507.  s

Großherzvgiu  Sophie,  Königliche  Hoheit,  übernimmt  nach  dem  Ableben
  der  Großherzogin-Großfürstin  Maria  Pawlowna,  Katserliche,
Hoheit,  den  Schutz  und  die  oberste  Aufsicht  über  die  Sparkasse  zu  Weimar

  und  Neustadt  a.  d.  Ollena
Siehe  auch  Sparkassen.

Grundstücksabtrennungen  und  Güterzerschlagungen.  Verordnung
  und  Instruktion  über  das  hierbei  zu  beobachtende  Verfahren

B.

Handels=  und  Schifffahrts-Vertrag  mit  dem  Königreiche  Sardinien
  vom  Jahre  1845.  Anderweite  Addittonal-Uebereinkunft  zu  demselben
  vom  Jahre  18999555  ..

Handwerker  —  zum  selbstständigen  Gewerbebetriebe  in  ihrer  Heimath
gesetzlich  befähigte  zünftige  —  Vereinbarung  zwischen  dem  Großherzogthume
  und  dem  Fürstenthume  Reuß  älterer  Linie  wegen  Beobachtung
der  Gegenseitigkeit  bey  Gestattung  des  Arbeitens  derselben  in  den  Grenzorten
  der  beiderseitigen  Staatsgebite

Hoffmann,  Baumeister  zu  Berlin.  Erfindungs-Patent  auf  enen  zurp
förmigen  Oren

 

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J.  I

Jena.  Bezeichnung  des  Verfahrens  bey  Einlieserung  von  armen  aranten
in  das  dasige  Landes-Krankenhaus

K.

Kaltennordheim.  Siehe  Briefe.
Kassenanweisungen  —  Glroßherzoglich  Sächsische  —  neue  —  deren

Annahme,  Ausgabe  und  resp.  Umtausch  gegen  die  früheren  älteren  Kas-  2

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Blattes.

25—27.

96  —98.

29  —31.

32.