Full text : Handbuch des Staats- und Verwaltungs-Rechts für das Königreich Bayern. Band II. Das rechtsrheinischen Gemeinden und die Gemeindeverbände (Gemeindeordnung, Distrikts- und Landratsgesetz). (2)

S

 

32

2#

 

d

2  ———  —  ——22

 

 

 

Einladung  —#
zum  Abonnement  auf  die  seit  Januar  1891  bei
S.  Schweitzer  Verlag  (Arthur  Sellier)  in  München
erscheinende

Bayer.Gemeindezeitung.

Organ  für  alle  Gemeindeangelegenheiten
des  rechtsrheinischen  Bayern  und  der  PBfalz
Unter  Mitwirkung  namhafter  bayerischer  Verwaltungsbeamten

herausgegeben  von
Dr.  Chomas  von  HLauc#i  und  Dr.  Georg  Schmidt,

k.  Oberstaatsanwalt  kgl.  Bezirksamts  Assessor.
am  Verwaltungsgerichtshofe  a.  D.
Jährlich  36  Nummern  in  Quartformat.
Preis  jährlich  8.—  bei  portofreier  Zusendung.

ie  „Bayerische  Gemeindezeitung“  stellt  sich  die  Aufgabe  —  fern
von  allem  politischen  Barteistreit  —  lediglich  die  Fragen
zder  Selbstverwaltung  —  des  Selbstverwaltungsrechts  —  der
Gemeindefsinanzen  —  des  Gemeindedienstes  —  der  Schule  und  des
Kirchenwesens  —  des  öffentl.  Versicherungswesens  —  der  Polizei
und  der  Wohlfahrtseinrichtungen  in  leicht  verständlicher  Weise  zu
crörtern,  um  dadurch  den  Verwaltungs=  und  Gemeindebeamten  ihre
schwierige  und  verantwortungsvolle  Aufgabe  zu  erleichtern.
.  9

Von  besonderer  Wichtigkeit  ist  die  mit  dem  Abonnement  verbundene
kostenlose  Benützung  des

Sprechsaals,

in  welchem  alle  in  den  Rahmen  der  „Bayerischen  Gemeindezeitung“
passenden  Anfragen  sachgemäße  Beantwortung  finden.

Die  vielen  Anerkennungsschreiben,  die  seit  dem  Erscheinen  des  Unternehmens
  eingelaufen  sind,  gipfeln  in  dem  Satze:  „Die  „Bayer.  Gemeindezeitung“
  ist  in  der  Jetztzeit  geradezu  ein  Bedürfnis.“

—  —  9  —
Die  vollständigen  früheren  Jahrgänge  werden  zu
sehr  ermäßigten  Preisen  nachgeliefert.

 

 

E
7
.
I
t
i

“
*ie

#

..  Ê  .  ————————————————————————————.———.—[——.—

 

4

3—  V  Ê

r