Contents : Geschichte der Hohenzollern.

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wohlwollend  menschenfreundlich,  zu  allem  Guten  geneigt,  dabei  bescheiden  und  mit
aufrichtiger  Frömmigkeit  ergeben  in  Gott.  Nie  wies  er  die  Armen  zuruͤck,  noch
weigerte  er  sich  ihre  Klagen  zu  beachten,  sondern  lieh  Allen  willig  Gehör.  Er
pflegte  den  Spruch  des  Paulus  im  Munde  zu  führen:  Der  Fürst  ist  verpflichtet,
jeglicher  Bitte  sein  Ohr  zu  leihen  und  nach  Kräften  aller  seiner  Unterthanen  Ruhe
und  Heil  zu  fördern,  denn  er  ist  der  Diener  des  Herrn,  und  muß  daher  die
Guten  belohnen  so  wie  auch  den  Bösen  ihre  Thaten  mit  gerechter  Strafe  vergelten.

Da  der  Kurfürst  dieser  Pflicht  mit  allem  Ernste  oblag,  so  gestattete  er,
wie  es  einem  starken  Charakter  gebührt  und  ein  heilsames  Regiment  verlangt,
auch  keinem  Andern,  in  dieses  ihm  gebührende  Recht  einzugreifen;  denn  jede
Selbsthülfe  erschien  ihm  als  unvereinbar  mit  der  staatlichen  Ordnung.  Dies  erfuhr
  die  reiche  Stadt  Frankfurt  schon  in  den  ersten  Jahren  seiner  Regierung,
im  Jahre  1504.  Kaufleute  dieser  Stadt  waren  nach  Beeskow  auf  den  Jahrmarkt
  gezogen,  und  dabei  auf  dem  Wege  von  einigen  adligen  Herren  überfallen,
  gemißhandelt  und  beraubt  worden.  Kaum  hatte  der  Rath  der  Stadt  davon
Kenntniß  bekommen,  so  wurden  Gewaffnete  ausgesendet,  denen  es  auch  wirklich
gelang,  die  Thäter  einzufangen.  Sie  wurden  vor  Gericht  gestellt  und  mußten
mit  dem  Tode  büßen.  Da  sich  die  Frankfurter  bei  dieser  Gelegenheit  mancher
Rechtsverletzungen  hatten  zu  Schulden  kommen  lassen,  indem  sie,  ohne  Appellation
  an  den  Schöppenstuhl  zu  Brandenburg  zu  gestatten,  dessen  Urtheil  in
peinlichen  Sachen  eingeholt  werden  sollte,  und  noch  dazu  während  des  heiligen
Pfingstfestes  die  Hinrichtung  vollzogen  hatten:  so  mißbilligte  der  Kurfürst  zwar
im  Allgemeinen  das  Geschehene  nicht,  bestrafte  jedoch  die  Frankfurter  wegen
ihres  raschen  und  unbesonnenen  Eingriffs  in  den  Gang  des  gewöhnlichen  Rechtsverfahrens
  mit  dem  Verluste  des  Halsgerichtes,  welches  sie  erst  unter  seinem
Nachfolger  wieder  zurückkauften.

Strenge  Uebung  der  Gerechtigkeit  erschien  nach  allen  Seiten  hin  nothwendig,
  denn  die  Sitten  der  Märker  waren  roh,  und  Ausschweifungen  aller
Art  kamen  sehr  häufig  vor.  Der  schon  erwähnte  Abt  Tritheim  entwirft  folgende
Schilderung  von  ihnen.  „Die  Einwohner  dieses  Landes  sind  gut,  aber  zu  roh
und  ungelehrt;  sie  lieben  Schmausereien  und  den  Trunk  mehr  als  die  Wissenschaften.
  Selten  findet  man  einen  Mann,  der  die  Bücher  liebt.  Aus  Mangel
an  Erziehung  und  Lebensart  ziehen  sie  den  Müssiggang  und  die  Becher  vor.
Indessen  gefällt  mir  ihre  Frömmigkeit  und  Religion,  in  der  sie  eifrig  und  andächtig
  sind.  Sie  gehen  fleißig  in  die  Kirche,  feiern  die  Feste  der  Heiligen  mit
Ehrfurcht;  sie  halten  die  Fasten  strenge,  und  find  in  der  Religion  um  so  viel
eifriger,  da  bekannt  ist,  daß  sie  unter  allen  deutschen  Völkern  die  letzten  gewesen
find,  die  den  christlichen  Glauben  angenommen  haben.  Die  Ausschweifung  im
Trinken  wird  von  ihnen  nicht  als  ein  Laster  gehalten,  doch  giebt  es  auch  Viele,
die  sich  dessen  enthalten,  und  die  Einzüglinge  aus  Franken  und  aus  Schwaben
find,  wie  ich  oft  bemerke,  dem  Trunke  weit  mehr  ergeben  als  die  Landes-Bewohner.
  —  Das  Land  ist  gut  und  fruchtbar  (7),  es  fehlt  aber  an  fleißigen