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Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Samstag den 15. Mai 1847.
Inbalt.
Königliche Dekrete. Konigliche Verordnung, betreffend die Errichtung von Sicherheltswachen zu Sicherung
des Eigenthums und Lebens der Bürger.
Unmittelbare Königliche Dekrete.
Konigliche Verordnung,
betreffend die Errichtung von Sicherheitswachen zu Sicherung des Eigenthume und Lebens
der Bürger.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Mit innigstem Mitgefühl nehmen Wir Theil an dem schweren Druck, welcher nach
göttlicher Zulassung bei der gegenwärtigen Theurung der ersten Lebensberürfnisse auf einem
großen Theile Unseres Volkes lastet.
Wir haben deßhalb Unseren Behoörden wiederholt den gemessensten Befebl ertheilt,
zu Linderung der allgemeinen Noth Allem aufzubieten, was menschliche Kraft vermag und
Wir hoffen, daß durch die vereinten Anstrengungen der Fürsorge der Regierung und der
Gemeinden, sowie der Wohlthätigkeit der Einzelnen diese Zeit der Prüfung Unseren getreuen
Unterthanen möglichst werde erleichtert werden.