Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

183
&  24.

Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Samstag  den  15.  Mai  1847.

 

Inbalt.
Königliche  Dekrete.  Konigliche  Verordnung,  betreffend  die  Errichtung  von  Sicherheltswachen  zu  Sicherung
des  Eigenthums  und  Lebens  der  Bürger.

Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Konigliche  Verordnung,

betreffend  die  Errichtung  von  Sicherheitswachen  zu  Sicherung  des  Eigenthume  und  Lebens
der  Bürger.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Mit  innigstem  Mitgefühl  nehmen  Wir  Theil  an  dem  schweren  Druck,  welcher  nach
göttlicher  Zulassung  bei  der  gegenwärtigen  Theurung  der  ersten  Lebensberürfnisse  auf  einem
großen  Theile  Unseres  Volkes  lastet.

Wir  haben  deßhalb  Unseren  Behoörden  wiederholt  den  gemessensten  Befebl  ertheilt,
zu  Linderung  der  allgemeinen  Noth  Allem  aufzubieten,  was  menschliche  Kraft  vermag  und
Wir  hoffen,  daß  durch  die  vereinten  Anstrengungen  der  Fürsorge  der  Regierung  und  der
Gemeinden,  sowie  der  Wohlthätigkeit  der  Einzelnen  diese  Zeit  der  Prüfung  Unseren  getreuen
  Unterthanen  möglichst  werde  erleichtert  werden.