Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1862. (46)

Uegierungs- Glatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen= Weimar-Eisenach. 
Nummer 10. Weimar. 16. April 1862. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines 
einerseits und dem Freistaate Paraguay andererseits unter dem 1. August 1860 
ein Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und derselbe 
hierauf gegenseitig ratificirt worden ist: so wird dieser Vertrag hinsichtlich seines 
deutschen Textes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 3. April 1862. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag 
zwischen 
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereines einerseits 
und dem 
Freistaate Paraguay andererseits. 
Se. Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preußen, im Namen Sr. Ma- 
jestät des Königs von Preußen, sowohl für Sich, als in Vertretung der dem 
Preußischen Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen Länder und 
Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luxemburg, der Großherzoglich Meck- 
lenburgschen Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Ol- 
denburgschen Fürstenthumes Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen 
und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürsten- 
thumes Lippe und des Landgräflich Hessischen Oberamtes Meisenheim, als auch 
Namens der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll= und Handels-Vereines, näm- 
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