Uegierungs- Glatt
für das
Großherzogthum
Sachsen= Weimar-Eisenach.
Nummer 10. Weimar. 16. April 1862.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem zwischen den Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereines
einerseits und dem Freistaate Paraguay andererseits unter dem 1. August 1860
ein Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag abgeschlossen und derselbe
hierauf gegenseitig ratificirt worden ist: so wird dieser Vertrag hinsichtlich seines
deutschen Textes hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 3. April 1862.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-Vertrag
zwischen
Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereines einerseits
und dem
Freistaate Paraguay andererseits.
Se. Königliche Hoheit der Regent, Prinz von Preußen, im Namen Sr. Ma-
jestät des Königs von Preußen, sowohl für Sich, als in Vertretung der dem
Preußischen Zoll= und Steuer-Systeme angeschlossenen souverainen Länder und
Landestheile, nämlich des Großherzogthumes Luxemburg, der Großherzoglich Meck-
lenburgschen Enklaven Rossow, Netzeband und Schönberg, des Großherzoglich Ol-
denburgschen Fürstenthumes Birkenfeld, der Herzogthümer Anhalt-Dessau-Köthen
und Anhalt-Bernburg, der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, des Fürsten-
thumes Lippe und des Landgräflich Hessischen Oberamtes Meisenheim, als auch
Namens der übrigen Mitglieder des deutschen Zoll= und Handels-Vereines, näm-
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