Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

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V. Die Führung des Katasters von Tannroda ist dem Großherzoglichen 
Rechnungsamte zu Berka a./J. übertragen worden und wird solches hierdurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 21. Oktober 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
VI. In Folge der Beförderung des Landtagsabgeordneten, vormaligen Kreis- 
gerichts-Direktors Freiherrn von Egloffstein zu Weimar, zum Präsidenten des 
Appellations-Gerichtes zu Eisenach, macht sich in Gemäßheit des §. 6 des Wahl- 
gesetzes vom 6. April 1852 die Neuwahl eines Landtagsabgeordneten durch die 
größeren Grundbesitzer im Großherzogthume nöthig. 
Es werden deshalb sämmtliche Rechnungsämter und Steuer-Lokal-Kommissionen 
hierdurch angewiesen, die zufolge der Ministerial-Verordnung vom 15. April 1861 
(Regierungs-Blatt Nr. 6) auf dem Grunde der Stenerrollen gefertigten Aufstel- 
lungen der Namen derjenigen Staatsunterthauen, welche aus inländischem Grund- 
besitze ein Einkommen von wenigstens Eintausend Thalern versteuern, genau durch- 
zugehen und das Verzeichniß über die dabei inzwischen stattgehabten Ab- und Zu- 
gänge, bezüglich Veränderungen oder statt dessen einen Fehlschein binnen vierzehen 
Tagen an den zuständigen Bezirks-Direktor einzusenden. 
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen bezüglich nach 
den in Gemäßheit des §. 41 des obenerwähnten Gesetzes etwa zulässigen beson- 
deren Meldungen sowie unter Wahrnehmung der Bestimmungen in den §.S. 7 
und 42 jenes Gesetzes die Wählerliste seines Verwaltungsbezirkes neu festzustellen, 
solche zur öffentlichen Einsicht in seinem Geschäfts-Lokale auszulegen und die dieß- 
falls vorgeschriebene Aufforderung im offiziellen Nachrichtsblatte zu erlassen, auch 
wegen etwaiger Erinnerungen nach §. 43 des angezogenen Gesetzes weiter zu verfah- 
ren, hierauf aber die berichtigte Wählerliste rechtzeitig an den Wahl-Kommissar, 
Rittergutsbesitzer Land-Kommissar Rebling auf Stedten einzusenden. 
Weimar am 22. Oktober 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Druck der Hos. Buchrruckerei in Weimar. 
 
	        
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