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V. Die Führung des Katasters von Tannroda ist dem Großherzoglichen
Rechnungsamte zu Berka a./J. übertragen worden und wird solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 21. Oktober 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
VI. In Folge der Beförderung des Landtagsabgeordneten, vormaligen Kreis-
gerichts-Direktors Freiherrn von Egloffstein zu Weimar, zum Präsidenten des
Appellations-Gerichtes zu Eisenach, macht sich in Gemäßheit des §. 6 des Wahl-
gesetzes vom 6. April 1852 die Neuwahl eines Landtagsabgeordneten durch die
größeren Grundbesitzer im Großherzogthume nöthig.
Es werden deshalb sämmtliche Rechnungsämter und Steuer-Lokal-Kommissionen
hierdurch angewiesen, die zufolge der Ministerial-Verordnung vom 15. April 1861
(Regierungs-Blatt Nr. 6) auf dem Grunde der Stenerrollen gefertigten Aufstel-
lungen der Namen derjenigen Staatsunterthauen, welche aus inländischem Grund-
besitze ein Einkommen von wenigstens Eintausend Thalern versteuern, genau durch-
zugehen und das Verzeichniß über die dabei inzwischen stattgehabten Ab- und Zu-
gänge, bezüglich Veränderungen oder statt dessen einen Fehlschein binnen vierzehen
Tagen an den zuständigen Bezirks-Direktor einzusenden.
Jeder Bezirks-Direktor hat sodann nach diesen Verzeichnissen bezüglich nach
den in Gemäßheit des §. 41 des obenerwähnten Gesetzes etwa zulässigen beson-
deren Meldungen sowie unter Wahrnehmung der Bestimmungen in den §.S. 7
und 42 jenes Gesetzes die Wählerliste seines Verwaltungsbezirkes neu festzustellen,
solche zur öffentlichen Einsicht in seinem Geschäfts-Lokale auszulegen und die dieß-
falls vorgeschriebene Aufforderung im offiziellen Nachrichtsblatte zu erlassen, auch
wegen etwaiger Erinnerungen nach §. 43 des angezogenen Gesetzes weiter zu verfah-
ren, hierauf aber die berichtigte Wählerliste rechtzeitig an den Wahl-Kommissar,
Rittergutsbesitzer Land-Kommissar Rebling auf Stedten einzusenden.
Weimar am 22. Oktober 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Druck der Hos. Buchrruckerei in Weimar.