Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1863. (47)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogehum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. Weimar. 12. November 1863. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach 
und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg durch beiderseits dazu ernannte Kommissare 
vereinbarte Hoheitsausgleichungs-Schlußvertrag d. d. Zeitz den 30. Juli d. J. 
wird nach erfolgter beiderseitiger höchster Ratifikation hierdurch öffentlich bekannt 
gemacht, mit dem Bemerken, daß die nach §. 13 vorbehaltene weitere Verein- 
barung über den Zeitpunkt der Ausführung dieses Vertrages seiner Zeit ebenfalls 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird. 
Weimar am 19. Oktober 1863. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
Da über die Auslegung der zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung 
zu Weimar und der Herzoglichen Staatsregierung zu Altenburg in Betreff der 
zwischen den beiderseitigen Staaten bestandenen Hoheitsirrungen unterm 13. und 
16. Juni 1831 und unter'm 13. November 1832 abgeschlossenen Verträge in 
mehreren Punkten Zweifel und Meinungsverschiedenheiten entstanden sind, diese Ver- 
träge sich auch nicht auf alle Hoheitsrechte beziehen, deren gegenseitige Abtretung 
und Ueberweisung zu einer vollständigen Gebiets-Purifikation nothwendig ist: so 
haben die gedachten hohen Staatsregierungen anderweit Beauftragte zusammen treten 
lassen, nämlich: 
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