Uegierungs-Blatt
Großherzogehum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 24. Weimar. 12. November 1863.
Ministerial-Bekanntmachung.
Der nachstehende, zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach
und dem Herzogthume Sachsen-Altenburg durch beiderseits dazu ernannte Kommissare
vereinbarte Hoheitsausgleichungs-Schlußvertrag d. d. Zeitz den 30. Juli d. J.
wird nach erfolgter beiderseitiger höchster Ratifikation hierdurch öffentlich bekannt
gemacht, mit dem Bemerken, daß die nach §. 13 vorbehaltene weitere Verein-
barung über den Zeitpunkt der Ausführung dieses Vertrages seiner Zeit ebenfalls
zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden wird.
Weimar am 19. Oktober 1863.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Da über die Auslegung der zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung
zu Weimar und der Herzoglichen Staatsregierung zu Altenburg in Betreff der
zwischen den beiderseitigen Staaten bestandenen Hoheitsirrungen unterm 13. und
16. Juni 1831 und unter'm 13. November 1832 abgeschlossenen Verträge in
mehreren Punkten Zweifel und Meinungsverschiedenheiten entstanden sind, diese Ver-
träge sich auch nicht auf alle Hoheitsrechte beziehen, deren gegenseitige Abtretung
und Ueberweisung zu einer vollständigen Gebiets-Purifikation nothwendig ist: so
haben die gedachten hohen Staatsregierungen anderweit Beauftragte zusammen treten
lassen, nämlich:
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