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der hohe Verdienst aus dem Gummiverkauf, der den Eingeborenen die Heranziehung
zu Regierungsarbeiten (Wege-, Stationsbau u. a. m.) verleidet.
Trotz des Brüsseler Abkommens vom 22. Juni 1908 hatte an der deutschspanischen
Grenze der Schmuggel mit Feuerwaffen und Pulver nicht aufgehört.
Eine gänzliche Unterdrückung dieses Schmuggels schien zunächst unmöglich. Die
Zahl der noch in den Händen der Eingeborenen befindlichen Feuerwaffen verminderte
sich dadurch, daß gelegentlich einer Expedition eine große Anzahl Gewehre erbeutet
wurde, der Häuptling der Bali aus freien Stücken eine Anzahl der ihm
früher übergebenen Hinterlader auslieferte.
Im Bezirk Dschang war eine Expedition notwendig, um das Gebiet zwischen
Nkam= und Nkunsluß zu beruhigen, was auch in kurzer Zeit gelang.
Im Nordosten Adamanas traten wider den „heiligen Krieg“ predigende
Malams (islamitische Lehrer) auf und versuchten, Unruhen zu stiften. Auch
diesmal gelang es rasch, die Rädelsführer festzunehmen und unschädlich zu
machen. Sechs von ihnen wurden zum Tode, der Rest zu Kettenhaft verurteilt.
Der Resident von Garna, Hauptmann Strümpell, mußte ferner eine Expedition
in das noch sehr unruhige Musgumgebiet unternehmen, weil der Stamm
der Gumais zwei Soldaten ermordet hatte. Auch diese Unternehmung ging über
den Rahmen einer polizeilichen Maßregel nicht hinaus. Die in Adamana und
den Tschadseeländern stationierten Kompagnien der Kaiserlichen Schutztruppe,
die 3. und 7., wurden zur Erhöhung ihres Gefechtswertes und ihrer Beweglichkeit
mit je einer berittenen Abteilung nebst den erforderlichen Fahrzeugen, fahrbarem
Maschinengewehr usw. ausgerüstet. Zwecks Ergänzung des Pferdematerials
wurde in Garna ein Pferdedepot eingerichtet.
Um den wachsenden Ergänzungsschwierigkeiten — eine Folge des stetigen
quantitativen und qualitativen Rückganges des Ausländerersatzes — zu begegnen,
entschloß sich die Truppe zu einem Versuch mit Einstellung von Wuteleuten.
Dieser auf dem rechten Ufer des mittleren Sanaga ansässige Stamm
zeichnet sich nicht nur durch kräftigen Körperbau aus, fondern kann auch infolge
seiner Eigenart den übrigen Bezirken des Schutzgebietes gegenüber gewissermaßen
als „landfremd“ gelten.
Die Wichtigkeit der Ersatzfrage wurde durch eine Meuterei bei der 4. Kompanie
in Banjo in den Vordergrund gerückt. 57 Soldaten dieser Kompanie
marschierten am Morgen des 14. Juli 1909 mit ihren Gewehren eigenmächtig
ab, um dem Kommandeur der Schutztruppe in Soppo eine Anzahl Beschwerden
persönlich vorzutragen. Sie bezogen etwa eine Wegstunde von Banjo entfernt
eine Stellung, verweigerten einem ihnen nachgesandten Offizier den Gehorsam,
ließen sich aber schließlich zur Rückkehr bewegen, als die übrige Besatzung aus
Banjo nachrückte und drohte, vom Maschinengewehr Gebrauch zu machen. Bei
der Entwaffunng der Meuterer fehlten neun von den 57. Die Meuterer wurden
zur Küste transportiert und auf Lebenszeit nach Südwestafrika verbaunt.
Der Grund der Meuterei war eine über disziplinare und wirtschaftliche Einrichtungen
der Kompanie aufgekommene Unzufriedenheit, die im wesentlichen
darin ihren Ursprung hatte, daß sich die Truppe nach ihrer langen Expeditionstätigkeit
nicht in das Garnisonleben und die durch die teureren Lebensverhältnisse
am Garnisonort gebotene Einschränkung zu finden wußte.
Das Bezirksamt Ossidinge wurde aus sanitären wie wirtschaftlichen Gründen
nach der Einmündungsstelle des Baliflusses in den Croßfluß verlegt. Für den
neugegründeten Ort wurde aber die Bezeichnung Ossidinge beibehalten, dem alten
Stationssitz wurde der Name der betreffenden Landschaft Abokum als Ortsbezeichnung
gegeben.
Besonderes Interesse wendete die Verwaltung der Unterdrückung des hauptsächlich
in Adamana und dem Dumebezirk noch betriebenen Sklavenhandels zu.