Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 über die 
Bildung der Einzeln-Gerichtsbezirke und Diözes-Bezirke wird hierdurch bekannt ge- 
macht, daß nach Anhörung des Großherzoglichen Kirchenrathes durch Anordnung 
Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, die bisher im Justizamts-Bezirke 
Eisenach getrennt bestandenen Diözesen östlichen und westlichen Theiles in einen 
Diözesan-Bezirk vereinigt worden sind. 
Weimar am 2. November 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultue. 
von Wintzingerode. 
II. Dem Vorschußvereine in Münchenbernsdorf sind höchsten Orts auf An- 
suchen die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. 
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 9. November 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff. 
IIII. Nachdem die Anordnung getroffen worden ist, daß die Musterungs- 
und Verloosungs-Termine nicht mehr im Monat Oktober, sondern schon im Laufe 
des Monats September abgehalten werden sollen, so macht es sich nöthig, daß 
bei Ausfertigung der Pässe, Wander= und Arbeits-Bücher für Personen, welche 
demnächst in das militärpflichtige Alter treten, auf diese Veränderung geeignete 
Rücksicht genommen werde und erhalten daher die mit der Ausfertigung der frag- 
lichen Reise-Legitimationen betrauten Behörden hierdurch die Anweisung, das die- 
serhalb Erforderliche gehörig wahrzunehmen. 
Weimar am 11. November 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef. 
J. von Helldorff.
	        
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