Inh al t.
Seite des
Regierungs
Blattes.
D.
Diözesen östlichen und westlichen Theils im Justizamts= Bezirke Eisenach
sind in einen Diözesan-Bezirk vereinigt worden
Dissidenten, kirchliche, Gesetz und Vererdnung darüber vom 10. **
1864 nebst Schemas .
Dornburg. Errichtung einer Post Expeditton daselbsi
Dresden. Siehe Assekuranz-Bank.
E.
Einkommensteuer. Sechster Nachtrag vom 9. November 1864 zu der
Verordnung vom 19. November 1851, die Ausführung des Gesetzes
über die allgemeine Einkommensteuer vom 19. März 1851 betreffend.
Eisenach. Die dasige Salzgelder-Einnahme betreffemd ..
Eisenach. Siehe RKupferbergbau= und Hütten-Gesellschaft
und Spar kasse.
Eisenbahn — Thüringische. Das Bahnpolizei-Reglement derselben vom
15. August 1863 ist auch maßgebend für die das Großherzogthum durch-
ziehenden Theile der Kurfürst-Friedrich-Wilhelms-Nordbahn ·
Eisenbahn—Werm-EisenbahngesellschaftAuseinandcrsehungder
vertragsmäßig zwischen derselben, der Thüringischen Eisenbahngesellschaft,
den Königlich Bayerschen, den Großherzoglich Sächsischen, sowie den
Herzoglich Sachsen-Meiningenschen und den Herzoglich Sachsen- Coburg-
Gothaischen Staatsregierungen bestehenden Verbältnisse
Eisenbahngesellschaft — Thuͤringische — Abänderung der * 43
57 ihres Statuts
Estaffetten und Exerapost. Pferd, deren Tare auf jede Meile
.
Fahrposten. Siehe Posten und Waaren.
Feuerversicherung — deutsche — auf Gegenseitigkeit in Ludwigshafen
am Rhein. Die derselben widerruflich und bedingungsweise ertheilte
Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthume
Forst-Inspebtion Frauensee zu Martsuht erhaͤlt die le Bezeichnung dors.
Inspektion zu Marksuhl"“
25—44.
81.
141.
64.
21.
113—138.
157.
160.
160.
76.