Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1864. (48)

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Thüringische Kupfer-Bergbau= und Hütten-Gesellschaft" mit den Domizilen zu 
Eisenach und Salzungen zeither bestandenen Aktien-Gesellschaft, unter gleichzeitiger 
Zurückziehung der ihr ertheilten juristischen Persönlichkeit ausgesprochen worden und 
wird dieses hierdurch, unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachungen 
vom 6. Juni 1856 und vom 3. Juli 1860, zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. Mai 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Wasndorf. 
III. Mit Bezugnahme auf §. VIII des unter dem 22. Mai 1862 erlas- 
senen Nachtrags zu dem Gesetze über die Salz-Regie vom 25. Mai 1847 und 
auf Punkt 6 der Ministerial-Bekunntmachung vom 20. Juni 1862 (Seite 115 
und 123 des Regierungs-Blattes) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß nach einer unter den Regierungen des Thüringischen Zoll- und Handes-Ver- 
eines getroffenen weiteren Vereinbarung nachgelassen worden ist, zu Denaturirung 
des von den Salinen abzugebenden, zur Viehfütterung bestimmten Salzes auf je 
395 Pfund desselben an die Stelle des kupferfreien Eisen-Oxydes ein Pfund so- 
genanntes Manganbraun zu verwenden. 
Weimar am 16. Mai 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfelkd. 
IV. Nachdem die Führung des Katasters von Schellroda dem Großher- 
zoglichen Rechnungsamte Berka a./J. übertragen worden ist, wird solches hiermit 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. Mai 1864. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Für den Departements-Chef. 
K. Bergfeld.
	        
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