Heinrich IV. Regentjchaft der Königin YUgnes. 175
führte. Agnes war der fchweren Aufgabe in feiner Weije gewachen,
beichränft, der ringsum lauernden Gewalt und Lit fajt wehrlog
preisgegeben, in der Weife der Zeit aus devoter Angjt um ihr
Seelenheil der Geiftlichkeit Schmeichelnd, wie fte denn nach Clugny
ichrieb, daß die Gebete der frommen Gefellichaft dort ıhren Gemahl
wohl hätten am LXeben erhalten fünnen, wenn e3 ihr Wille
geweien wäre. Unter folchem Negiment gewann jede Oppofition
alsbald Kraft und Mut, und zuerft nahm, da Viktor II unglüd-(icherweife
Ichon im Sult 1057 dem Kaifer im Tode folgte, die
römijche Frage, die Frage der Neubejebung des päpftlichen Stuhl,
eine Wendung, die für das Königtum wenig Gutes verhieg. Ein
Bruder des Herzogs Gottfried von Lothringen, der mittlerweile
durch eine Heirat mit der Witwe des Marfgrafen Bonifatius von
Toskana fi) auch eine Stellung in Stalien gegründet hatte, Kardinal
Friedrich, Tieß fich zum Bapit erheben, jtarb aber, noch ehe
die Sntrige gefährlich hätte werden Fünnen, Schon im März des
folgenden Sahres. Wiederum ftand die Partei des römifchen
Adels gegen die von Hildebrand geleitete der Reform; dieje wählte,
während der tusculaniiche Bapft aus Nom zu weichen genötigt
war, den Bilchof Gerhard von Florenz, und diejer, Wifolaus IL,
ging nun mit Entichiedenheit vor. Er regulierte in einem folgereichen
Defret die Bapftwahl jo, daß fünftighin diefe Wahl nad
borgängiger Beratung der Kardinalbiichöfe — der fieben Bijchöfe
der Didzefe Rom — allein durch die Kardinäle, d. h. aljo die Geiftfichfeit
der Hauptficchen von Rom, dem cardo orbis, lediglich unter
nachträglicher Zuftimmung des übrigen Klerus und des Volfs von
Rom, getätigt werden jolle, wobei der Mitwirkung oder Approbation
de3 jungen Königs, wenn er die Kaiferwürde erlangt haben würde,
nur mit Eluggeftellten allgemeinen Worten gedacht war (1059). Bei
der zunehmenden HYerrüttung der VBerhältniffe in Deutjchland Hatte
die Partei ziemlich freie Hand. ALS Nikolaus im Jahre 1061 ftarb,
erhob die von Hildebrand geführte Partei, ohne die Entjcheidung
des deutjchen Hofes abzuwarten, einen neuen Bapft, Alerander II,
und nun erft machte die deutjche Regierung von ihrem Recht Ge-