Volltext : Die Franzosenzeit in deutschen Landen 1806-1815. Zweiter Band: 1812-1815 (2)

Heinrich  IV.  Regentjchaft  der  Königin  YUgnes.  175

führte.  Agnes  war  der  fchweren  Aufgabe  in  feiner  Weije  gewachen,
beichränft,  der  ringsum  lauernden  Gewalt  und  Lit  fajt  wehrlog
preisgegeben,  in  der  Weife  der  Zeit  aus  devoter  Angjt  um  ihr
Seelenheil  der  Geiftlichkeit  Schmeichelnd,  wie  fte  denn  nach  Clugny
ichrieb,  daß  die  Gebete  der  frommen  Gefellichaft  dort  ıhren  Gemahl
  wohl  hätten  am  LXeben  erhalten  fünnen,  wenn  e3  ihr  Wille
geweien  wäre.  Unter  folchem  Negiment  gewann  jede  Oppofition
alsbald  Kraft  und  Mut,  und  zuerft  nahm,  da  Viktor  II  unglüd-(icherweife
  Ichon  im  Sult  1057  dem  Kaifer  im  Tode  folgte,  die
römijche  Frage,  die  Frage  der  Neubejebung  des  päpftlichen  Stuhl,
eine  Wendung,  die  für  das  Königtum  wenig  Gutes  verhieg.  Ein
Bruder  des  Herzogs  Gottfried  von  Lothringen,  der  mittlerweile
durch  eine  Heirat  mit  der  Witwe  des  Marfgrafen  Bonifatius  von
Toskana  fi)  auch  eine  Stellung  in  Stalien  gegründet  hatte,  Kardinal
  Friedrich,  Tieß  fich  zum  Bapit  erheben,  jtarb  aber,  noch  ehe
die  Sntrige  gefährlich  hätte  werden  Fünnen,  Schon  im  März  des
folgenden  Sahres.  Wiederum  ftand  die  Partei  des  römifchen
Adels  gegen  die  von  Hildebrand  geleitete  der  Reform;  dieje  wählte,
während  der  tusculaniiche  Bapft  aus  Nom  zu  weichen  genötigt
war,  den  Bilchof  Gerhard  von  Florenz,  und  diejer,  Wifolaus  IL,
ging  nun  mit  Entichiedenheit  vor.  Er  regulierte  in  einem  folgereichen
  Defret  die  Bapftwahl  jo,  daß  fünftighin  diefe  Wahl  nad
borgängiger  Beratung  der  Kardinalbiichöfe  —  der  fieben  Bijchöfe
der  Didzefe  Rom  —  allein  durch  die  Kardinäle,  d.  h.  aljo  die  Geiftfichfeit
  der  Hauptficchen  von  Rom,  dem  cardo  orbis,  lediglich  unter
nachträglicher  Zuftimmung  des  übrigen  Klerus  und  des  Volfs  von
Rom,  getätigt  werden  jolle,  wobei  der  Mitwirkung  oder  Approbation
de3  jungen  Königs,  wenn  er  die  Kaiferwürde  erlangt  haben  würde,
nur  mit  Eluggeftellten  allgemeinen  Worten  gedacht  war  (1059).  Bei
der  zunehmenden  HYerrüttung  der  VBerhältniffe  in  Deutjchland  Hatte
die  Partei  ziemlich  freie  Hand.  ALS  Nikolaus  im  Jahre  1061  ftarb,
erhob  die  von  Hildebrand  geführte  Partei,  ohne  die  Entjcheidung
des  deutjchen  Hofes  abzuwarten,  einen  neuen  Bapft,  Alerander  II,
und  nun  erft  machte  die  deutjche  Regierung  von  ihrem  Recht  Ge-