Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 13. Weimar. 4. Juli 1866. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Nachdem der vormalige Großherzogliche Bezirks-Direktor zu Neustadt a./O., 
jetzige Geheime Staatsrath Müller zu Altenburg, sein Mandat als Landtags-Albge- 
ordneter niedergelegt hat, ist an seiner Stelle aus allgemeinen Wahlen im XIX. 
Wahlbezirke der Ritterguts-Besitzer Friedrich Amandus Fleischer zu Uhlersdorf zum 
Landtags--Abgeordneten auf die Dauer der laufenden Finanz-Periode gewählt worden. 
Dieß wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß der Gewählte die auf ihn gefallene Wahl angenommen hat. 
Weimar am 8. Juni 1866. 
Großherzoliich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement des Innern. 
von Watstzdorf. 
Nachdem die Königlich Preußische Regierung unter dem 13. d. M. die Aus- 
fuhr von allen Mühlen-Fabrikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten, als geschro- 
tenen und geschälten Körnern, Graupe, Gries, Grütze, Mehl, sowie von gewöhn- 
lichem Backwerk (Brod, überhaupt Bäckerwaaren), ferner die Ausfuhr von allem 
Rind= und Schaf-Vieh über die Grenze von der Weichsel bei Thorn, diese ein- 
geschlossen, bis zur Grenze gegen das Königreich Sachsen bei Seidenberg bis zum 
1. Oktober d. J. verboten hat, wird dieses Verbot zur Nachachtung hierdurch be- 
kannt gemacht, unter Hinweisung darauf, daß Uebertretungen desselben auf Grund 
des Zoll-Kartels vom 11. Mai 1833 auch im Großherzogthume zu bestrafen sind. 
Weimar am 16. Juni 1866. 
Grohberiogih Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
G. Thon. 
Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 18. September 
v. J. (S. 509 des Reg. Bl.) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
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