Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1866. (50)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. Weimar. 1. August 1866. 
Wir Carl Alexander, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu 
Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg 
—*ie 
Nachdem von dem getreuen Landtage zur Deckung der außerordentlichen Aus- 
gaben, welche theils für Mobilisirung, Unterhaltung und Ergänzung Unseres Kon- 
tingents, theils für Leistung gesetzlicher Kriegsentschädigungen erwachsen, sowie zur 
Deckung eintretender Ausfälle an etatmäßigen Einnahmen ein außerordentlicher Zu- 
schlag zu der allgemeinen Einkommensteuer, als Kriegssteuer, in dem laufenden 
Jahre 1866 mit 
Zwei Pfennigen 
von jedem Thaler eines jeden der in den Steuerrollen ersten Theils für das 
zweite Semester dieses Jahres eingezeichneten Individual-Steuer-Kapitale und 
eines jeden der den Orts-Quoten zweiten Theils erster und zweiter Abtheilung 
zur Zeit zum Grunde liegenden Orts-Steuer-Kapitale verfassungsmäßig verwilligt 
worden ist, Wir auch dieser Steuerverwilligung Unsere landesfürstliche Sanktion 
ertheilt haben: so verordnen Wir andurch, daß der vorgedachte Steuerzuschlag, für 
dessen Umlegung und Erhebung die gesetzlichen Bestimmungen über die Einkommen- 
steuer maßgebend sind, außer und neben den ordentlichen Steuern in dem zweiten 
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