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des-Commissarien, Ministerpräsident Graf von Bismarck-Schönhausen,
den Entwurf der Bundesverfassung ein.!)
Der Reichstag unterzog diesen Entwurf einer eingehenden
Berathung; derselbe wurde, nachdem er vielfache
Abänderungen erfahren hatte, am ı6. April in namentlicher
Abstimmung mit 230 gegen 53 Stimmen angenommen.?)
/ ‘Am folgenden Tage theilte der Vorsitzende der
Bundes-Commissarien den Beschluss der verbündeten Regierungen
mit: |
„den Verfassungsentwurf, wie er aus der Schlussberathung
des Reichstages hervorgegangen sei, anzunehmen.‘)
Es erfolgte darauf der Schluss des Reichstages.*)
Die Bundesverfassung wurde, nachdem sie noch von
den einzelnen Landtagen genehmigt war, in der Zeit vom
21. bis 27. Juni in den verbündeten Staaten publicirt und als
Anfangstermin ihrer verbindlichen Kraft der ı. Juli 1867
bezeichnet.)
Bereits gleichzeitig mit den Friedensschlüssen des
Jahres 1866 hatte Preussen Schutz- und Trutzbündnisse
mit den süddeutschen Staaten abgeschlossen, und durch
die Reorganisation des Zollvereines im Jahre 1867 war
ein weiteres nationales Band zwischen dem Norden und
Süden Deutschlands hergestellt worden. Ausserdem bestimmte
Art. 79 der Verfassung des norddeutschen Bunı)
Sten. Ber. a. a. OÖ. S. a1. .
2) Sten. Ber. a. a. O. S. 729.
3) Sten. Ber. a. a. O. S. 731.
4) Sten. Ber. a. a. 0. 733 u. 34.
5) Die Publicationspatente sind abgedruckt in Glaser’s Archiv Heft IV.
S. 117 fl.