III. Die Erweiterung der landesherrlichen Gewalt. 101
noch viel höherem Maße der Zukunft verbunden, die zu ver—
bürgen seine Fürstenpflicht war, und wie oft hat in solchen Kon—
fliktsfällen gegen diese die Menschenpflicht zurücktreten müssen.
Die Mitlebenden, namentlich die preußischen Adligen,
sahen den Vorgang in einem anderen Lichte: ihnen war Kalckstein
ein Märtyrer, sein Tod ein Instizmord, und die begonnene
Annäherung an den Kurfürsten kam in Stillstand. Widerwillig
trugen die Stände, was die neue Ordnung ihnen auferlegte,
und empfanden namentlich die Heranziehung zum Unterhalt
des für das Herzogtum selbst entbehrlich scheinenden Heeres als
ein Unrecht. Aber der Sieg, den das Fürstentum da, wo es
am schwersten gefährdet gewesen, gewonnen hatte, wirkte auch
auf die übrigen kurfürstlichen Lande: ernstlich ist Friedrich Wilhelm
in Erfüllung seiner Pflichten und ll#ebung seiner Rechte
als Landesherr von den Ständen nirgends mehr gehindert
worden. Auch ihnen erschloß sich allmählich die Erkenntnis,
daß das Recht des Staates ihren Sonderrechten vorging und
der Teil sich dem Wohle des Ganzen dienend anpassen und
unterordnen müsse.
Inzwischen war auch die Anwartschaft realisiert worden,
die der Westfälische Friede dem Kurfürsten auf Magdeburg eröffnet
hatte. Da der Besitz des einstigen Erzstifts dem derzeitigen
Administrator August von Sachsen auf Lebenzzeit zugesagt
war, hatte sich Brandenburg im Frühjahr 1650 mit der
Eventualhuldigung der Stände begnügen müssen: die Stadt,
die nicht ohne weiteres zum Erzstift zu gehören behauptete, hatte
auch diese verweigert. Seit der Katastrophe von 1631 schnell
neu erblüht, genoß sie inmitten der sie einander mißgönnenden
Nachbarn thatsächlich Reichsfreiheit, mochte auch das zur Begründung
ihrer Ansprüche darauf vorgewiesene Diplom Öttos
des Großen unecht sein. Neidisch auf Brandenburg, leisteten
ihr Schweden und Kursachsen dabei Vorschub. 1657 hatte
Karl Gustav mit der Stadt und dem Administrator ein Desensiobundnis
gegen Brandenburg geschlossen: er wollte die
stolze Elbfeste zu einem Hauptwaffenplatz für Schweden machen.
Um so mehr wollte der Kurfürst seinen Anspruch anerkannt
sehen. Die Gelegenheit, es zu erzwingen, erhielt er im Früh-