Metadata : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

III.  Die  Erweiterung  der  landesherrlichen  Gewalt.  101

noch  viel  höherem  Maße  der  Zukunft  verbunden,  die  zu  ver—
bürgen  seine  Fürstenpflicht  war,  und  wie  oft  hat  in  solchen  Kon—
fliktsfällen  gegen  diese  die  Menschenpflicht  zurücktreten  müssen.

Die  Mitlebenden,  namentlich  die  preußischen  Adligen,
sahen  den  Vorgang  in  einem  anderen  Lichte:  ihnen  war  Kalckstein
  ein  Märtyrer,  sein  Tod  ein  Instizmord,  und  die  begonnene
Annäherung  an  den  Kurfürsten  kam  in  Stillstand.  Widerwillig
trugen  die  Stände,  was  die  neue  Ordnung  ihnen  auferlegte,
und  empfanden  namentlich  die  Heranziehung  zum  Unterhalt
des  für  das  Herzogtum  selbst  entbehrlich  scheinenden  Heeres  als
ein  Unrecht.  Aber  der  Sieg,  den  das  Fürstentum  da,  wo  es
am  schwersten  gefährdet  gewesen,  gewonnen  hatte,  wirkte  auch
auf  die  übrigen  kurfürstlichen  Lande:  ernstlich  ist  Friedrich  Wilhelm
  in  Erfüllung  seiner  Pflichten  und  ll#ebung  seiner  Rechte
als  Landesherr  von  den  Ständen  nirgends  mehr  gehindert
worden.  Auch  ihnen  erschloß  sich  allmählich  die  Erkenntnis,
daß  das  Recht  des  Staates  ihren  Sonderrechten  vorging  und
der  Teil  sich  dem  Wohle  des  Ganzen  dienend  anpassen  und
unterordnen  müsse.

Inzwischen  war  auch  die  Anwartschaft  realisiert  worden,
die  der  Westfälische  Friede  dem  Kurfürsten  auf  Magdeburg  eröffnet
  hatte.  Da  der  Besitz  des  einstigen  Erzstifts  dem  derzeitigen
  Administrator  August  von  Sachsen  auf  Lebenzzeit  zugesagt
  war,  hatte  sich  Brandenburg  im  Frühjahr  1650  mit  der
Eventualhuldigung  der  Stände  begnügen  müssen:  die  Stadt,
die  nicht  ohne  weiteres  zum  Erzstift  zu  gehören  behauptete,  hatte
auch  diese  verweigert.  Seit  der  Katastrophe  von  1631  schnell
neu  erblüht,  genoß  sie  inmitten  der  sie  einander  mißgönnenden
Nachbarn  thatsächlich  Reichsfreiheit,  mochte  auch  das  zur  Begründung
  ihrer  Ansprüche  darauf  vorgewiesene  Diplom  Öttos
des  Großen  unecht  sein.  Neidisch  auf  Brandenburg,  leisteten
ihr  Schweden  und  Kursachsen  dabei  Vorschub.  1657  hatte
Karl  Gustav  mit  der  Stadt  und  dem  Administrator  ein  Desensiobundnis
  gegen  Brandenburg  geschlossen:  er  wollte  die
stolze  Elbfeste  zu  einem  Hauptwaffenplatz  für  Schweden  machen.
Um  so  mehr  wollte  der  Kurfürst  seinen  Anspruch  anerkannt
sehen.  Die  Gelegenheit,  es  zu  erzwingen,  erhielt  er  im  Früh-