Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

S. 10. 
Alle auf die Stellvertretung Bezug habenden Bestimmungen des Gesetzes vom 
6. Mai 1865, welche mit den Bestimmungen des gegenwärtigen Gesetzes in Wi- 
derspruch stehen, sind als aufgehoben zu betrachten. Urkundlich haben wir dieses 
Gesetz Höchsteigenhändig vollzogen und mit Unserm Großherzoglichen Staatssiegel 
bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 25. Juni 1867. 
Carl Alerander. 
von Watzdorf. G. Thon. von Wintzingerode. 
Gesetz 
über die Abschaffung der Militair= Stell- 
vertretung. 
  
Druck der Hof-Buchdruckerei in Weimar. —
	        
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