Volltext: Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

11. Die Programme der Parteien. 
Die Entwicklungsgeschichte des deutschen 
Verfassungsstaates und der politischen 
Parteien ist in den vorstehenden Betrach- 
tungen in großen Zügen zur Darstellung 
gelangt. Sie leiten von selbst über zu 
dem festen Boden, auf welchem sich die 
Parteien der Gegenwart in ihrer Eigenart. 
d. h. im Geiste der von ihrem Dasein 
zeugenden politischen Programme be- 
tätigen. Diese bilden tatsächlich den 
Kristallisationspunkt des Strebens und 
Handelns der best parl t ischen 
Parteien und ihres Anhangs in den poli- 
tischen Kämpfen. Es wird dem aufmerk.- 
samen Beobachter unschwer werden, nach 
ihrem Inhalt einerseits den Einfluß der 
eitentwicklung auf das Denken und 
offen der bestehenden Parteigruppen, 
anderseits die unterscheidenden Merkmale 
zwischen ihnen festzustellen. Soweit die 
Konservativen in Frage kommen, ist für 
die im deutschkonservativen Lager ge- 
einten Elemente das Programm vom 
Jahre 1876 grundlegend geworden. In 
demselben ist die volle Aussöhnung mit 
dein modernen Staat. wie er sich im 
deutschen Bundesstaat verkörpert, gleich in 
den ersten Säten zum Ausdruck gelangt, 
wo es heißt: „Wir wollen die für unser 
Vaterland gewonnene Einheit auf dem 
Boden der Reichsverfassung in natio- 
nalem Sinne stärken und ausbauen. Wir 
wollen aber auch, daß innerhalb dieser 
Einheit die berechtigte Selbständigkeit 
und Eigenart der einzelnen Staaten, Pro- 
vinzen und Stämme gewahrt werde.“ 
Diese Weiterbildung des Reichsgedankens 
wird von ihnen ferner auf den realen und 
geschichtlich gegebenen Grundlagen nach 
dem Bedürfnio der Gegenwart erstrebt, 
damit die Stetigkeit der politischen und 
geistigen Entwicklung gesichert werde. Das 
entscheidende Gewicht wird auf die monar. 
chischen Grundlagen unseres Staatslebens 
und auf eine kräftige obrigkeitliche Gewalt 
gelegt. Unter dieser Voraussetzung sind 
aber nun auch die Konservativen für ein 
volles gesetzlich gesichertes Maß 
bürgerlicher Freiheit und für eine 
wirksame Beteiligung der Nation an 
der Gesetzgebung gewonnen. Selbst- 
verständlich steht die deutschkonservative 
Partei auf einem positiven christlichen 
Standpunkt: die konfessionelle christliche 
Volksschule ist ihr nach wie vor die Grund- 
lage jeder gesunden Volksentwicklung und die 
wichtigste Bürgschaft gegen die zunehmende 
Volksverwilderung. Im übrigen erkennen 
die Deutschkonservativen dem Staate das 
Recht zu, kraft seiner Sonveränität sein 
Verhältnis zur Kirche zu ordnen: doch 
wollen sie keinen Gewissenszwang und 
kein Ubergreifen der staatlichen Gesetz- 
gebung auf das Gebiet des inneren kirch- 
lichen Lebens. Gegenüber der schranken- 
losen Freiheit und dem freien Spiel der Kräfte 
nach der liberalen Theorie will die konser- 
vative Parteiim Erwerbs. und Verkehrsleben 
eine geordnete wirtschaftliche Freiheit. 
Sie verlangt von der wirtschaftlichen Ge- 
setzgebung gleichmäßige Berückfichti ung 
aller Erwerbstätigkeiten und gerechte 
digung der Zur Zeit nicht ausreichend ge 
förderten Interessen von Grundbesitz, 
Industrie aud Handwerk. Sie fordert 
demgemäß eine schrittweise Beseitigung 
der Bevorzugung des großen Geld- 
kapitals und eine Heilung der Schäden, 
welche die übertriebene wirtschaftliche Zen- 
tralisation und der angel fester 
Ordnungen für #bwirtsah und Klein- 
gewerbe zur Folge gehabt hat, insonderheit 
Revision des Gesetzes über den Unter- 
stützungswohnsitz und der Gewerbeordnung. 
Den Ausschreitungen der sozialistischen Irr- 
lehren treten die Deutschkonservativen ent.- 
schlossen entgegen. Der Staat hat nach 
ihrem Dafürhalten aber auch die Aufgabe, 
durch eine wirksame Fabrikgesetzgebung die 
sittliche und wirtschaftliche Lage der Lohn. 
arbeiter sowie das friedliche Zusammen- 
wirken von Arbeitgebern und Arbeit. 
nehmern zu fördern. 
Dieses Programm wurde im Jahre 
1892 ergänzt durch ein neues, das soge- 
nannte „Tivoli- Programm' der Partei. 
so benannt nach dem Ort seiner Entstehung. 
der großen „Tivoli · Versammlung“ zu 
Berlin. In demselben wird die Grund- 
norm der Deutschkonservativen dahin prä- 
zisiert: „Wir wollen die Erhaltung und 
Kräftigung der christlichen Lebensau- 
schaunng in Volk und Staat. Staat und 
Kirche sind von Gott verordnete Ein. 
richtungen; ein Zusammenwirken beider ist 
eine notwendige Vorbedingung zur Ge.