11. Die Programme der Parteien.
Die Entwicklungsgeschichte des deutschen
Verfassungsstaates und der politischen
Parteien ist in den vorstehenden Betrach-
tungen in großen Zügen zur Darstellung
gelangt. Sie leiten von selbst über zu
dem festen Boden, auf welchem sich die
Parteien der Gegenwart in ihrer Eigenart.
d. h. im Geiste der von ihrem Dasein
zeugenden politischen Programme be-
tätigen. Diese bilden tatsächlich den
Kristallisationspunkt des Strebens und
Handelns der best parl t ischen
Parteien und ihres Anhangs in den poli-
tischen Kämpfen. Es wird dem aufmerk.-
samen Beobachter unschwer werden, nach
ihrem Inhalt einerseits den Einfluß der
eitentwicklung auf das Denken und
offen der bestehenden Parteigruppen,
anderseits die unterscheidenden Merkmale
zwischen ihnen festzustellen. Soweit die
Konservativen in Frage kommen, ist für
die im deutschkonservativen Lager ge-
einten Elemente das Programm vom
Jahre 1876 grundlegend geworden. In
demselben ist die volle Aussöhnung mit
dein modernen Staat. wie er sich im
deutschen Bundesstaat verkörpert, gleich in
den ersten Säten zum Ausdruck gelangt,
wo es heißt: „Wir wollen die für unser
Vaterland gewonnene Einheit auf dem
Boden der Reichsverfassung in natio-
nalem Sinne stärken und ausbauen. Wir
wollen aber auch, daß innerhalb dieser
Einheit die berechtigte Selbständigkeit
und Eigenart der einzelnen Staaten, Pro-
vinzen und Stämme gewahrt werde.“
Diese Weiterbildung des Reichsgedankens
wird von ihnen ferner auf den realen und
geschichtlich gegebenen Grundlagen nach
dem Bedürfnio der Gegenwart erstrebt,
damit die Stetigkeit der politischen und
geistigen Entwicklung gesichert werde. Das
entscheidende Gewicht wird auf die monar.
chischen Grundlagen unseres Staatslebens
und auf eine kräftige obrigkeitliche Gewalt
gelegt. Unter dieser Voraussetzung sind
aber nun auch die Konservativen für ein
volles gesetzlich gesichertes Maß
bürgerlicher Freiheit und für eine
wirksame Beteiligung der Nation an
der Gesetzgebung gewonnen. Selbst-
verständlich steht die deutschkonservative
Partei auf einem positiven christlichen
Standpunkt: die konfessionelle christliche
Volksschule ist ihr nach wie vor die Grund-
lage jeder gesunden Volksentwicklung und die
wichtigste Bürgschaft gegen die zunehmende
Volksverwilderung. Im übrigen erkennen
die Deutschkonservativen dem Staate das
Recht zu, kraft seiner Sonveränität sein
Verhältnis zur Kirche zu ordnen: doch
wollen sie keinen Gewissenszwang und
kein Ubergreifen der staatlichen Gesetz-
gebung auf das Gebiet des inneren kirch-
lichen Lebens. Gegenüber der schranken-
losen Freiheit und dem freien Spiel der Kräfte
nach der liberalen Theorie will die konser-
vative Parteiim Erwerbs. und Verkehrsleben
eine geordnete wirtschaftliche Freiheit.
Sie verlangt von der wirtschaftlichen Ge-
setzgebung gleichmäßige Berückfichti ung
aller Erwerbstätigkeiten und gerechte
digung der Zur Zeit nicht ausreichend ge
förderten Interessen von Grundbesitz,
Industrie aud Handwerk. Sie fordert
demgemäß eine schrittweise Beseitigung
der Bevorzugung des großen Geld-
kapitals und eine Heilung der Schäden,
welche die übertriebene wirtschaftliche Zen-
tralisation und der angel fester
Ordnungen für #bwirtsah und Klein-
gewerbe zur Folge gehabt hat, insonderheit
Revision des Gesetzes über den Unter-
stützungswohnsitz und der Gewerbeordnung.
Den Ausschreitungen der sozialistischen Irr-
lehren treten die Deutschkonservativen ent.-
schlossen entgegen. Der Staat hat nach
ihrem Dafürhalten aber auch die Aufgabe,
durch eine wirksame Fabrikgesetzgebung die
sittliche und wirtschaftliche Lage der Lohn.
arbeiter sowie das friedliche Zusammen-
wirken von Arbeitgebern und Arbeit.
nehmern zu fördern.
Dieses Programm wurde im Jahre
1892 ergänzt durch ein neues, das soge-
nannte „Tivoli- Programm' der Partei.
so benannt nach dem Ort seiner Entstehung.
der großen „Tivoli · Versammlung“ zu
Berlin. In demselben wird die Grund-
norm der Deutschkonservativen dahin prä-
zisiert: „Wir wollen die Erhaltung und
Kräftigung der christlichen Lebensau-
schaunng in Volk und Staat. Staat und
Kirche sind von Gott verordnete Ein.
richtungen; ein Zusammenwirken beider ist
eine notwendige Vorbedingung zur Ge.