Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen--Weimar-Eisenach. 
Nummer 26. Weimar. 3. November 1867. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
Durch höchste Entschließung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, ist dem 
Chemiker Eduard Schlamp aus Nierstein am Rhein, auf desfallsiges Nach- 
suchen, ein Erfindungs-Patent auf eine Desinfektions= und antisoptische 
Seife nach Maßgabe der bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium nieder- 
gelegten Beschreibung, unter allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit 
allen Wirkungen, welche in der Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg. Blatt 
v. J. 1843. S. 13 bis 16) angegeben und begründet sind, auf die Dauer von 
Fünf Jahren, von heute an gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums er- 
theilt worden. 
Dieses Patent ist iedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthume in 
bleibende Ausführung gesetzt ist. 
Nachdem die diesfallsige Urkunde unterm heutigen Tage ausgefertigt worben 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 28. September 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
IJ. von Helldorff. 
In Gemäßheit der unter den Staaten des Zollvereins bestehenden Verein- 
barung ist in diesem Jahre im Großherzogthume wiederum eine Volkszählung vor- 
zunehmen, welche sowohl für die Staatsverwaltung des Großherzogthums, wie für 
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