Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

4160  Thlr.  —  Sgr.  —  pf.  Reintraxe  Transport.
Davon  sind  in  Abrechnung  zu  bringen:
1248  Thlr.  —  Sgr.  —  Pf.  als  de
Betrag  von  30  Procent  der  ganzen
  Reintare.
162  Thlr.  15  Sgr.  —  Pff.  als  der
Betrag  von  10  Procent  von  1625
Thlr.  Bruttotaxe  der  Gebäude.
1410  Thlr.  10  Sgr.  —  Pf.  und  bleiben  somit
2749  Thlr.  15  Sgr.  —  DPf.  Ablösungswerth.
Davon  beträgt  ein  behngeld
274  Thlr.  28  Sgr.  6  Pf.
Fünf  Fälle  auf  ein  Iebehundem  geben
Thlr.  22  Sgr.  6  0
durch  100  getheilt,  8*  dies  mit  mt“—  des  Bruchs  eine  jährliche
Rente  vo
13  Thlr.  22  Sgr.  5  Pf.
mit  einem  Kapitalwerthe  von
343  Thlr.  20  Sgr.  5  Pf.
Die  Nachzahlung  würde  für  18  ½  Jahr  mit  Iötrch,  6  Thlr.  26  Sgr.  2  ½  Pf.,
als  der  Hälfte  der  Jahreorente  zu  leisten  sein  und  som
127  Thlr.  4  Sgr.  10  ½  F.
betragen.  —

3.

;.  besit  ein  Haus  in  Greiz,  welches  er  den  1.  December  1850  in  Lehn
erhalten  und  mit  500  Thlr.  nach  dem  Kaufpreise  von  5000  Thlr.  verlehnwaart
hatz  dasselbe  ist  im  Jahre  1841  auf  einem  für  400  Thlr.  erkauften,  früher  zur
Fürstlichen  Domaine  gehörigen  Platz  erbaut  worden.  Der  Besitzer  provocirt  den

1.  Juni  1859  auf  Ablösung;  die  commissarischen  Verhandlungen  liesern  folgendes
Ergebniß:

A.
—
Das  ibistet  nebst  Seiengebiude  5  100  Thlr.  —  Sgr.  —  f.
Der  Bauplatz  400  —

5500  A#uK  —  Sor.  —  *!