Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1867. (51)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
Als Nachtrag zu der Ministerial-Bekanntmachung vom 11. März 1850, die 
Vergütung von Vakanz-Arbeiten für erledigte Pfarr= und Schul-Stellen betreffend, 
(Seite 172 des Reg. Bl. von 1850) insbesondere zu Satz 6 b. derselben wird mit 
höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, Folgendes bekannt 
gemacht: 
Bei Erledigung von Schulstellen erhalten die hierzu ernannten Vikare für die 
Funktionen bei den Gottesdiensten jedes Sonntags oder Festtags 6 Sgr. und über- 
dieß außerhalb ihres Wohnorts 5 Sgr. 
Weimar am 13. Februar 1867.= 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Cultus. 
von Wintzingerode. 
Von der Dresdener Feuerversicherungs-Gesellschaft in Dresden ist der Kauf- 
mann Karl Wilhelm Köhler aus Buttelstedt, jetzt hier, zum Haupt-Agenten für 
das Großherzogthum an der Stelle des verstorbenen zeitherigen Haupt-Agenten 
2c. Berg, hier, ernannt und bestellt worden. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 26. Februar 1867. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff. 
Nachträglich zu §. 8 der Ministerial-Verordnung vom 9. Mai 1860 über 
die für Verpflegung und Eingquartierung einheimischer und fremder Truppen aus 
der Großherzoglichen Staatskasse zu leistende Vergütung, wird mit höchster Ge- 
nehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, andurch verordnet: 
„Ist die Vorspanne nicht durch Pferde, sondern durch Ochsen oder Kühe 
geleistet worden, so soll bei der dafür zu gewährenden Entschädigung jeder
	        
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