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Ministerial-Bekanntmachungen.
Als Nachtrag zu der Ministerial-Bekanntmachung vom 11. März 1850, die
Vergütung von Vakanz-Arbeiten für erledigte Pfarr= und Schul-Stellen betreffend,
(Seite 172 des Reg. Bl. von 1850) insbesondere zu Satz 6 b. derselben wird mit
höchster Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, Folgendes bekannt
gemacht:
Bei Erledigung von Schulstellen erhalten die hierzu ernannten Vikare für die
Funktionen bei den Gottesdiensten jedes Sonntags oder Festtags 6 Sgr. und über-
dieß außerhalb ihres Wohnorts 5 Sgr.
Weimar am 13. Februar 1867.=
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz und des Cultus.
von Wintzingerode.
Von der Dresdener Feuerversicherungs-Gesellschaft in Dresden ist der Kauf-
mann Karl Wilhelm Köhler aus Buttelstedt, jetzt hier, zum Haupt-Agenten für
das Großherzogthum an der Stelle des verstorbenen zeitherigen Haupt-Agenten
2c. Berg, hier, ernannt und bestellt worden.
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 26. Februar 1867.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. von Helldorff.
Nachträglich zu §. 8 der Ministerial-Verordnung vom 9. Mai 1860 über
die für Verpflegung und Eingquartierung einheimischer und fremder Truppen aus
der Großherzoglichen Staatskasse zu leistende Vergütung, wird mit höchster Ge-
nehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, andurch verordnet:
„Ist die Vorspanne nicht durch Pferde, sondern durch Ochsen oder Kühe
geleistet worden, so soll bei der dafür zu gewährenden Entschädigung jeder