Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1868. (52)

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liche betreffend, zur Kenntniß des unterzeichneten Staats-Ministeriums gebracht wor- 
den, sehen wir uns zur Abschneidung solcher Zweifel bewogen, jene Bekanntmachung 
im Einvernehmen mit dem Großherzoglichen Kirchenrathe folgendermaßen zu er- 
läutern: 
1) Die Bestimmung im §. 1 der Bekanntmachung vom 30. März d. J., 
nach welcher Pfarrer, Diakonen und Kollaboratoren, auch wenn sie ihren Wohnort 
nur auf einen Tag verlassen und auswärts nicht übernachten wollen, gleichwohl 
Urlaub hierzu vom Superintendenten der Diöcese dann einholen sollen, „wenn 
„voraussichtlich von ihnen während der Zeit ihrer Entfernung eine Amtshand- 
„lung zu verrichten sein würde“, ist so gemeim gewesen, daß eine Urlaubseinholung 
auch bei nur eintägiger Entfernung dann nöthig sei, wenn entweder der eine Fall, 
der eine Amtshandlung des betreffenden Geistlichen erfordert, vor der Entfernung 
desselben bereits angemeldet war oder wenn der betreffende Geistliche voraussehen 
kann, daß er am Tage seiner Entfernung zu einer bestimmten Amtshandlung werde 
berufen werden, z. B. zur Tröstung solcher, die bereits im Sterben liegen, und 
dergleichen mehr. 
2) Selbstverständlich wird bei allen Kategorien von Geistlichen, wenn ebenso 
dringende als ernste Veranlassung zu schleuniger Abreise nöthigt, anstatt der 
vorgängigen Urlaubseinholung eine gleichzeitig mit der Abreise bewirkte Anzeige an 
vorgesetzter Stelle, verbunden mit der Anzeige der getroffenen Fürsorge für geeignete 
Stellvertretung, auch ferner genügen. 
Weimar am 24. Angust 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
Departement des Cultus. 
Stichling. 
Mit höchster Genehmigung kommt vom 1. Januar 1869 die dermalige Schub- 
Station Dornburg in Wegfall und gehen die desfallsigen Funktionen auf die Schub- 
Stationen in Jena, Apolda und Bürgel über. 
Es wird Solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 24. August 1868. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. von Helldorff.
	        
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