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kirten Briefe mit dem Zuschlagporto von 1 Sgr. nicht zu belegen sind, welche inner-
halb des gesammten Norddeutschen Postgebietes
von öffentlichen Behörden, von einzelnen, eine öffentliche Behörde repräsen-
tirenden, Beamten sowie von Geistlichen in Ausübung dienstlicher Funktionen
abgesendet werden, sofern jene Briefe
a) auf der Adresse mit dem Vermerk „portopflichtige Dienstsache“ ver-
sehen und
b) mit öffentlichem Siegel oder Stempel verschlossen sind.
Dabei soll von dem Erforderniß des Amtssiegel-Verschlusses in dem Falle abgesehen
werden, wenn der Absender zwar zu der Kategorie derjeuigen Beamten gehören
sollte, welche eine öffentliche Behörde repräsentiren, sich jedoch nicht im Besitze eines
amtlichen Siegels oder Stempels befindet und „die Ermangelung eines Dienst-
siegels“ in solchen Fällen auf der Adresse unter dem Vermerken „portopflich-
tige Dienstsache“, mit Unterschrift seines Namens und Amts-Charakters bescheinigt.
Damit der Vermerk „portopflichtige Dienstsache“ möglichst in die Augen falle,
soll derselbe oben links in der Ecke auf der Adreß-Seite des portopflichtigen
Dienstbriefes von dem Absender niedergeschrieben werden.
Weimar, am 16. Jannar 1868.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
Für den Departements-Chef:
J. v. Helldorff.
Bekanntmachung.
Auf Grund einer von der Königlich Preußischen Ober-Post-Direktion zu Erfurt
uns zugegangenen Mittheilung bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntuiß, daß
vom 1. Januar d. J. ab für alle diejenigen Gegenstände, welche auf
portofreie Beförderung Anspruch haben und nach dem Landbezirke einer Post-
anstalt gerichtet sind, gleichviel ob dieselben mit den Postbeförderungs-Gelegenheiten
von weiterher eingetroffen sind, oder ob die Einlieferung bei der Abgabe-(Distribu-
tions-) Postanstalt stattgefunden hat, oder endlich ob die Einsammlung durch die
Land-Briefträger rc. bewirkt worden ist, — Landbrief-Bestellgeld nicht mehr
erhoben wird.
Weimar, am 7. Januar 1868.
Großherzoglich Sächsische Immediat-Kommission
für Postangelegenheiten.
K. Bergfeld.
Weimar. — Hof- Buchdruckerei.