Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

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Muster 40a. 
(Ausführungsbestimmungen § 228.) 
Anmeldungsbuch B 
de Weezeichnung der Steuerstelle) L 
über die Erhebung des Warenumsatzstempels 
für das 
Kalenderjahr 19 
Dieses Buch enthält Blätter, 
elenhe von einer mit dem Sicgel dos Unter- 
· . , Geführt von 
rrielneten belegten Sehmir dicrehæogen sind. 
den t4 19 (Namennnn. .. 
(Name) (Dienststellunig 
(Dienststellung) 
Auleitung. 
1. In das Aumeldungsbuch sind alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Abgabenerhebung erfolgt, und soweit 
Anmeldungen nicht abgegeben werden, die Steuerfestsetzungsbescheinigungen einzutragen. 
2. Dieses Buch wird für das Kalenderjahr geführt. 
3. Alle beim Abschluß des Buches noch nicht endgültig erledigten Eintragungen sind unter Beibehaltung ihrer 
Nummern in das Anmeldungsbuch für das folgende Jahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Übertragung ist von dem 
Kassenprüfungsbeamten oder von einem anderen mit der Kassenführung nicht betrauten, von der Landesregierung bestimmten 
Beamten im alten und im neuen Anmeldungsbuche zu bescheinigen. 
4. Das Anmeldungsbuch ist nebst Belegen und mit der Überwachungsliste nach Ablauf des Monats März des 
folgenden Kalenderjahrs zusammen mit dem abgeschlossenen Einnahmebuch B zur Prüfung einzureichen. 
5. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit 
fortlaufenden Blattzahlen handelt.
	        
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