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Muster 40a.
(Ausführungsbestimmungen § 228.)
Anmeldungsbuch B
de Weezeichnung der Steuerstelle) L
über die Erhebung des Warenumsatzstempels
für das
Kalenderjahr 19
Dieses Buch enthält Blätter,
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(Name) (Dienststellunig
(Dienststellung)
Auleitung.
1. In das Aumeldungsbuch sind alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Abgabenerhebung erfolgt, und soweit
Anmeldungen nicht abgegeben werden, die Steuerfestsetzungsbescheinigungen einzutragen.
2. Dieses Buch wird für das Kalenderjahr geführt.
3. Alle beim Abschluß des Buches noch nicht endgültig erledigten Eintragungen sind unter Beibehaltung ihrer
Nummern in das Anmeldungsbuch für das folgende Jahr zu übertragen. Die Richtigkeit der Übertragung ist von dem
Kassenprüfungsbeamten oder von einem anderen mit der Kassenführung nicht betrauten, von der Landesregierung bestimmten
Beamten im alten und im neuen Anmeldungsbuche zu bescheinigen.
4. Das Anmeldungsbuch ist nebst Belegen und mit der Überwachungsliste nach Ablauf des Monats März des
folgenden Kalenderjahrs zusammen mit dem abgeschlossenen Einnahmebuch B zur Prüfung einzureichen.
5. Die Verwendung von Schnur und Siegel ist nicht erforderlich, wenn es sich um festgebundene Bücher mit
fortlaufenden Blattzahlen handelt.