11. Heisbare
Todtenkammer,|
welche hell genug
sein muss, eine, dieselbe wird im Souterrain angelegt werden können.
um Sektionen;
darin vornehmen
zu können.
12. Kollor- Soviel als erforderlich ist,
12. Gelass zur) ins; dasselbe wird entweder auf dem Boden oder im Keller eingerichtet. — In Lazareth i Umt
Aufbewahrung eins; elbe wird entweder auf dem Boden oder im Keller eingerichtet. — In ethen von geringerem Umfange
der trockenen) Kerügt es, wenn, statt des hierneben genannten Gelasses, ein in der Kochküche aufzustellender Schrank zur Auf-Gemüse
u. dgl. bewahrung der trockenen Gemüse benutzt wird.
14. Lokal zur
Aufbewahrung) ein als Stube eingerichtetes Lokal auf dem Boden von entsprechender Grösse; dasselbe ist zugleich Reserveder
reinen Raum zur Aufnahme von Kranken.
Wäsche etc.
15. Kammer auf,
dem Boden, zur
Aufbewahrung |
derMontirungs- eine. eine. eine. eine.
stücke und des
Privateigenthums
d.Krank.
16. Bodenraum,|
zum Trocknen soviel, als für diesen Zweck nach der vorhandenen Lokalität bestimmt werden kann.
des Brenn- eins; entweder im Souterrain des Hauptgebäudes, oder in einem hierzu besonders errichteten Schuppen.
Ausserdem sind noch erforderlich:
18. Ein freundlicher und möglichst geräumiger Hof, welcher zugleich als Erholun plate für die Rekonvalescenten dienen kann.
19. Ein Brunnen, welcher gutes Wasser liefert. Derselbe muss wo möglich auf dem Hofe des Lazareths belegen sein; jedenfalls aber muss
sich ein solcher in der Nähe des letzteren befinden.
20. Zweckmlssig eingerichtete Abtritte und Urinir-Anstalten.
21. Ein Müllkasten und eine ausgemauerte Grube zur Anfbewahrung der Torf- etc. Asche; beide auf dem Hofe anzulegen.
Einrichtung und Ausstattung der Lasarethe.
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