Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Die nachstehende, nach Anordnung des Kanzlers des Norddeutschen Bundes 
und in Gemeinschaft mit den übrigen Verwaltungen des Telegraphen-Vereins — 
Oesterreich, Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden und die Niederlande — neu 
redigirte Telegraphen-Ordnung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht, daß dieselbe an Stelle der unterm 3. Januar v. J. publizirten 
Telegraphen = Ordnung für die Korrespondenz auf den Telegraphen= Linien des 
Norddeutschen Bundes 2c. — Reg. Bl. von 1868, Nummer 4 — am 1. Ja- 
nuar d. J. in Kraft getreten ist. 
Weimar am 13. Januar 1869. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departements-Chef: 
J. v. Helldorff. 
Telegraphen= Ordnung 
für die 
Korrespondenz auf den Linien des Telegraphen-Vereins nebst den, 
den innern Verkehr auf den Linien des Norddeutschen Telegraphen- 
Gebietes') und der innerhalb desselben gelegenen Eisenbahnen 
betreffenden zusätzlichen Bestimmungen.““) 
§. 1. 
Bereich. 
Den Bestimmungen gegenwärtigen Reglements ist die telegraphische Horrespon- 
denz unterworfen, welche die Linien mindestens zweier der dem Telegraphen-Vereine 
angehörigen Verwaltungen berührt und entweder im Vereine verbleibt oder mit dem 
Auslande gewechselt wird.) 
Inwieweit die Korrespondenz, welche sich nur auf den Linien einer ein- 
zelnen Verwaltung bewegt, auderen Anordnungen unterworfen ist, wird von jeder 
Verwaltung besonders bestimmt. 
Den Bestimmungen gegenwärtigen Reglements ist auch diejenige tele- 
graphische Korrespondenz unterworfen, welche sich nur auf den Linien des 
H D Das Norddeutsche Telegraphen-Gebiet umfaßt die Staaten des Norddeutschen Bundes, 
sowie den nicht zum Norddentschen Bunde gehörigen Theil des Großherzogthums Hessen- Darmstadt. 
Die zusätzlichen Bestimmungen sind mit lateinischer Schrift und gegen den übrigen Text 
engerüc edruckt. 
o##) Die besonderen Vorschriften über den Verkehr mit den außereuropäischen Telegraphen- 
Verwaltungen sind event. bei den Telegraphen-Stationen zu erfragen. 
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