Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1869. (53)

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Muster e. 
(§. 8.) 
ach- 
des für die Einwohner der Gemeinde N. N. im Amte N. N. ermittelten 
  
  
1. 2. 
beschädigten Tabacks= 
Pflanzers 
VorZu- 
53 
# Namen. 
2 
3. 
Die Größe 
sämmtlicher 
von dem- 
selben mit 
Taback be- 
bflanzten 
Grundstücke 
beträgt 
1##c. □Rab. 
4. 
Davon beträgt der Verturt an 
  
#. 
nach eigener Angabe des 
Beschädigten 
b 
noch Schätzung der ingezogenen 
Sachverständigen. 
  
mehr als 
die 
Hälste 
von 
Acker. [Rih. 
mehr als 
drei 
Viertheile 
von 
Acker. Rth. 
1 
Beläge. 
me als mehr als 
drei 
Hälfte Viertheile 
□ 
2 
X der 
Beläge 
Tcker. Kth..Kc □Rb. 
  
  
  
  
Ort und Datum. 
Unterschrift des Ober- 
Kontroleurs oder 
Steuereinnehmers. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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