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zum Zahlungstag nach Wunsch des Gläubigers geschehen, wenn die Mittel der
Anstalt solches gestatten.
S. 13.
Gesuche um Verwilligung von Anlehen aus der Landes-Kredit-
Kasse sind bei dem Großherzoglichen Rechnungsamt, in dessen Bezirk die dar-
gebotenen Unterpfandsstücke belegen sind, oder zu dessen Bezirk die in Frage seiende
Gemeinde gehört, und was den Bezirk des Rechnungsamts zu Weimar betrifft,
bei der Landes-Kredit-Kasse unmittelbar anzubringen.
Zu Vermeidung von Kosten und Zeitverlust empfiehlt es sich für den Dar-
lehnsucher, namentlich wenn größere Summen in Frage sind, bei der Landes-
Kredit-Kasse darüber sich zu vergewissern, ob überhaupt zur Zeit Kapitale
daselbst verfügbar sind.
Dem Gesuch um Verwilligung eines Darlehns sind die von den Orts-
Taxatoren angefertigten und von dem Gemeindevorstand legalisirten Würderungs-
scheine über die zum Unterpfand bestimmten Gegenstände, die diesfallsigen Erwerbs-
urkunden und Auszüge aus dem Steuer-Kataster, sowie bei Gebäuden die
Brandversicherungs-Scheine beizufügen.
Von dem Rechnungsamt ist demnächst das Gesuch nach Maßgabe der erhal-
tenen allgemeinen Instruktion zu erörtern und an die Landes-Kredit-Kasse ein-
zusenden.
S. 14.
Die Gemeindevorstände sind verpflichtet, den Rechnungsämtern und der Landes-
Kredit-Kasse jede für nöthig erachtete Auskunft über die persönlichen und wirth-
schaftlichen Verhältnisse eines Darlehnsuchenden, über die Beschaffenheit der zum
Unterpfand dargebotenen Grundstücke, über die aufgestellte Taxe, über die Ver-
käuflichkeit der Grundstücke rc. pflichtmäßig amtshalber zu ertheilen.
Eine gleiche Verpflichtung liegt dem Großherzoglichen Rechnungsamt zu Weimar
hinsichtlich der bei der Landes-Kredit-Kasse unmittelbar angebrachten Darlehns-
gesuche ob.
Nicht minder haben die Hypotheken-Behörden jede auf die Hypothekar-
Verhältnisse des dargebotenen Unterpfandes von der Landes-Kredit-Kasse oder dem
betreffenden Rechnungsamt erbetene Auskunft unverweilt und amtshalber zu geben.
§. 15.
Die Landes-Kredit-Kasse kann, namentlich bei größeren Guts-Komplexen, eine
anderweite Taxation der zum Unterpfand bestimmten Gegenstände durch von ihr