Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  zur  Ausführung  des  Reichsgesehes,
betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deulschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande,
vom  20.  Juli  1879.  Vom  19.  Dezember  1879.

Im  Nachstehenden  wird  die  von  dem  Bundesrathe  unterm  13.  v.  M.  beschlossene
und  in  Nro.  47  des  Centralblatts  für  das  Deutsche  Reich  veröffentlichte  Bekanntmachung
zu  Ausführung  des  Gesetzes  vom  20.  Juli  d.  J.  betreffend  die  Statistik  des  Waarenverkehrs
  des  deutschen  Zollgebiets  mit  dem  Auslande  (Reichsgesetzblatt  S.  261)  zur  allgemeinen
  Kenntniß  gebracht,  indem  zugleich  Folgendes  bestimmt  wird:

1)  Anmeldestellen  im  Sinne  des  oben  erwähnten  Gesetzes  sind  in  Württemberg  die
im  Grenzbezirke  befindlichen  Zollstellen,  nämlich

das  Hauptzollamt  Friedrichehafen,

das  Nebenzollamt  I.  Klasse  Langenargen,

das  Nebenzollamt  II.  Klasse  Fischbach,

das  Nebenzollamt  II.  Klasse  Schloß  Friedrichshafen,
das  Nebenzollamt  II.  Klasse  Kreßbronn.

Außerdem  wird  in  Eriskirch  eine  besondere  Anmeldestelle  (Anmeldeposten)  errichtet,
bei  welcher  indessen  nur  zollfreie  Waaren  in  unverpacktem  Zustande  zur  Einfuhr  und
zur  Ausfuhr  angemeldet  werden  können.

2)  Diesen  Anmeldestellen  sind  die  folgenden  Strecken  der  Zollgrenze  zugewiesen

dem  Nebenzollamt  II.  Klasse  Fischbach  die  Strecke  von  der  württembergisch-badischen
Landesgrenze  bis  Manzell,

dem  Nebenzollamt  I1.  Klasse  Schloß  Friedrichshafen  die  Strecke  von  Manzell
bis  Schloß  Friedrichshafen,

dem  Hauptzollamt  Friedrichshafen  die  Strecke  von  Schloß  Friedrichshafen  bis
zur  Schussen-Mündung,

dem  Anmeldeposten  Eriskirch  die  Strecke  der  Schussen-Mündung,

dem  Nebenzollamte  I.  Klasse  Langenargen  die  Strecke  von  der  Schussen-Mündung
bis  zur  Argen-Mündung,

dem  Nebenzollamt  II.  Klasse  Kreßbronn  die  Strecke  von  der  Argenmündung  bis
zur  württembergisch-bayerischen  Landesgrenze.  .

Stuttgart,  den  19.  Dezember  1879.

Sick.  Renner.