Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Regierungs- Blatt 
für da 
Großberzogthun 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 14. Weimar. 8. Juni 1871. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
154|] I. Nachdem in Frankreich die wegen der Handelsbeziehungen zu Deutschland 
durch den Friedensvertrag getroffenen Verabredungen in Wirksamkeit gesetzt worden 
sind, ist von dem Bundesrathe beschlossen worden, für französischen Wein den 
Zollsatz von 2 Thalern 20 Sgr. pro Zentner vom 6. Juni d. J. an wieder 
eintreten zu lassen. 
Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. August v. J. (Seite 75 
des Reg.-Blatts) wird dies hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht. 
Weimar am 5. Juni 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
(55|) II. Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 19. Juli v. J. (Reg.- 
Blatt v. J. 1870 S. 75) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
die Altien-Gesellschaft für Versicherungen zu Mainz, Moguntia, vormals Dampf- 
schifffahrts-Assecuranz-Gesellschaft daselbst, an Stelle des Kaufmanns Carl Bern- 
hard Henkel, hier, Alexander Gräfe, zu Buttelstedt, zu ihrem Hauptagenten 
für das Großherzogthum bestellt hat. 
Weimar am 3. Juni 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und des Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Schambach. 
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