Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

Regierungs-Blatt 
Großherzoghun 
Sachsen-Weimar-Eisenaoach. 
Nummer 29. Weimar. 3. Dezember 1871. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(111) I. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das bisherige 
Großherzoglich Sächsische Konsulat in Wien in Folge der neuerdings dasalbst statt- 
gefundenen Errichtung eines Konsulats des Deutschen Reiches in Gemäßbeit der 
Bestimmungen der Reichsverfassung aufgehoben worden ist. 
Weimar am 3. November 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Dr. von Groß. 
(112) II. Mit Beziehung auf §. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 
2. November 1867 wird die nachstehende, vom Reichskanzler anher mitgetheilte 
Verordnung vom 4. d. M., betreffend die Erweiterung der Drucksachen-Beförderung 
mit der Post, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 13. November 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements--Chef: 
Schambach. 
Verordnung 
betreffend 
die Erweiterung der Drucksachenbeförderung mit der Post. 
Auf Grund des § 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 
1867 wird folgendes bestimmt: 
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