Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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Preise von Arzneimitteln, welche in der siebenten Ausgabe der Preu- 
ßischen Landes-- Pharmacopöe nicht enthalten sind, zusammengestellt mit 
den Arzneimittel-Preisen der Königlich Preußischen Arznei-Taxe und 
für das Jahr 1872 nach den Prinzipien derselben berechnet von 
F. W. Laux und A. Kobligk. 
Anhang zur amtlichen Ausgabe der Königlich Preußischen Arznei-Taxe. 
Berlin 1872. 
erschienene, einen Anhang zu der amtlichen Ausgabe der Preußischen Arznei- 
Taxe für 1872 bildende Preisverzeichniß 
für die Apotheker des Großherzogthums vom 1. Januar 1872 ab bis auf Wei- 
teres als bindende Norm hierdurch eingeführt. 
II. 
Alle in der Verordnung vom 2. August 1864 enthaltenen Bestimmungen 
über die Taxe und deren Anwendung finden vom 1. Januar k. J. ab nur auf 
die durch gegenwärtige Bekanntmachung eingeführte Taxe Anwendung. 
Weimar am 23. Dezember 1871. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schambach. 
[1331 Von dem Reichs-Gesetzblatt sind ferner erschienen die Stücke 47. 48. 49. 
50 und enthalten unter: 
Nr. 744 das Gesetz, betreffend die Bildung eines Reichs-Kriegsschatzes, vom 
11. November 1871, unter 
Nr. 745 das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 
4. Dezember 1871; unter 
Nr. 746 das Gesetz, betreffend den Ersatz der den bedürftigen Familien zum 
Dienste einberufener Reserve= und Landwehr-Mannschaften gewährten
	        
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