Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1871. (55)

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oder noch zu gewährender gesetzlichen Unterstützungen, vom 4. Dezem- 
1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Abänderung der unter dem 1. Juli 
d. J. zur Ausführung des Reichs-Gesetzes vom 8. Juni d. J. über 
die Inhaberpapiere mit Prämien erlassenen ergänzenden Vorschriften 
(Reichs-Gesetzblatt Nr. 304) vom 4. Dezember 1871; unter 
und 749 Ernennungen von General-Konsuln, und Vize-Konsuln des 
Deutschen Reichs; unter 
Ertheilung des Exequatur an fremdländische Konsular-Beamten; unter 
das Gesetz, betreffend die Friedens-Präsenzstärke des Deutschen Heeres 
und die Ausgaben für die Verwaltung desselben für die Jahre 1872, 
1873, 1874, von 1. Dezember 1871; unter 
das Gesetz betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deut- 
schen Reichs für das Jahr 1872, vom 4. Dezember 1871; unter 
die Verordnung, betreffend die Feststellung des Etats der Verwaltung 
des Reichsheeres für das Jahr 1872, vom 9. Dezember 1871; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Strafgesetzbuches für das 
Deutsche Reich, vom 10. Dezember 1871; unter 
die Verordnung, betreffend die Einführung des Abschnitts VIII 
der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen, vom 14. Oktober 1871; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Einführung des Abschnitts VII der Reichs- 
verfassung über das Eisenbahnwesen, vom 11. Dezember 1871; 
unter 
das Gesetz, betreffend die Ausdehnung der Wirksamkeit des Gesetzes 
über die Gewährung der Rechtshülfe vom 21. Juni 1869 auf El- 
saß-Lothringen, vom 11. Dezember 1871; 
den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und JItalien, 
vom 31. Oktober 1871. 
Weimar. — Oof- Buchdruckerei.
	        
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