geschaffen, diese als direkte Steuer gesamter Untertanen zu einer besonderen
Landesrezepturkasse unter landesherrlich-ständischer Verwaltung — der
Ursprung unserer ediktmäßigen Landeskontribution und der Landessteuerbkasse,
die jetzt ihrer Jahrhundertfeier entgegensehen.
Auf dem Rostocker Konvokationstag von 1808 siegte die
landständische Unionsverfassung über den rheinbündnerischen Souveränitätsbegriff,
der ihre Auflösung und die Einführung des modernen Staates
begehrte.
Zwar Friedrich Franz I. drang weiter auf Verfassungsrevision,
gewann Strelitz dafür, auch wählten auf Erfordern beider Herzöge die
Stände zur Revisionsverhandlung Deputierte, die dann nicht einberufen
wurden. Der Drang der Zeitumstände bewog die Herzöge, die vollständige
Revision auf unbestimmte Zeit auszusetzen und nur für die
Verhandlungen mit den Ständen eine Vereinfachung zu begehren.
1813 proponierten sie dem Landtag in Schwerin die Wahl ständischer
Landesrepräsentanten mit Vollmacht, in schleunigen Sachen namens
der Stände für diese verbindliche Erklärungen abzugeben, und der
Landtag willigte in Erteilung solch erweiterter Vollmacht an den Engeren
Ausschuß, mit Ausnahme von Steuerbewilligungen und Anderung der
Grundgesetze.
Eine neue Sicherung erlangten die Stände 1817 durch Gewährung
eines Rechtsschutzes gegenüber dem nun souveränen Landesherrn mittels
Ordnung der Kompromißinstanz, der die Garantie des deutschen Bundes
zu teil ward.
Daß die deutsche Bundesakte und spätere Bundesbeschlüsse die
Landesverfassung und die ständischen Gerechtsame bedrohen und ein Eingreifen
des Bundes veranlassen möchten, erwies sich bald als unbegründet;
vom deutschen Bunde hatte Land Mecklenburg nichts zu besorgen. Erst
die seit 1830 anhebende Bewegung des Konstitutionalismus brachte
Gefahr.
1838 begann unter den Ständen der Streit über die Rechte des
eingebornen Adels, der sog. Klosterstreit, der ein politisches Gepräge
annahm und zu Anträgen auf Reform der Landesvertretung führte. Da
brach die Bewegung von 1848 herein, die den deutschen Bund mit fortriß.
Friedrich Franz II., damals 25 Jahre alt, folgte dem von Preußen
gegebenen Beispiel. Strelitz konnte nicht zurückbleiben.
Die Erfolge des modernen Liberalismus in Mecklenburg begannen
am 9. März 1848 mit Aufhebung des Verbots des Tabakrauchens auf
den Straßen der Städte. Es folgte Aufhebung der Zensur, Einführung