Full text : Untersuchungen und Aktenstrücke zur Geschichte der Reichsgründung.

168  Schwarzenbergs  Denkschrift  vom  17.  Januar.

biete  Deutschlands  in  größere  Staatenkörper,  zusammengehalten  durch  eine
kräftige  Zentralgewalt“.  Nur  das  letztere  könne  in  Frage  kommen;  dabei
sollten  die  den  sechs  Kreisen  einzuordnenden  kleineren  Fürsten  durch  möglichste
  Wahrung  ihrer  Hoheitsrechte  geschont  werden;  es  sei  jedoch  militärische
Verschmelzung,  gemeinsame  oberste  Justizpflege  und  eine  gemeinsame  Volksvertretung
  innerhalb  jedes  Kreises  wünschenswert.  Wenn  der  König  gegen
die  Verschmelzung  des  Parlamente  Bedenken  habe,  so  könne  man  davon
vorläufig  absehen  und  sie  dem  Laufe  der  naturgemäßen  Entwicklung  überlassen.
  Das  Recht  der  diplomatischen  Vertretung  müßten  alle  Staaten
behalten.  Über  die  Form  der  gentralgewalt  lasse  sich  jetzt  noch  nichts  sagen;
vorläufig  komme  es  auf  die  Ausgestaltung  des  Provisoriums  an,  und  zwar
zunächst  darauf,  dem  Reichsverweser  ein  Königskollegium  an  die  Seite  zu
stellen;  auf  das  Staatenhaus  möge  der  König  vorläufig  verzichten.  Dagegen
sei  eine  Art  von  Volksvertretung,  gewählt  aus  den  Repräsentationskörpern
der  Kreise,  ins  Leben  zu  rufen.  Das  Königskollegium  sei  sofort  zu  bilden
und  durch  das  Reichsministerium  dem  Parlamente  der  Zweck  seiner  Tätigkeit
mitzuteilen.  Sollte  sich  die  Versammlung  weigern,  die  Mitwirkung  des
Königskollegiums  anzuerkennen  und  sollten  sich  Aufstände  erheben,  so  seien
40000  Mann  unter  dem  Kommando  des  Königs  von  Württemberg  bereit
zu  halten.  Preußen  sollte  davon  20000  stellen,  Bayern  und  Württemberg
je  10000;  Österreich  sei  bereit,  sich  durch  Entsendung  von  einigen  tausend
Mann  nach  Mainz  zur  Verstärkung  der  Bundesgarnison  zu  beteiligen.  Die
Denkschrift  schließt  mit  der  Feststellung,  daß  also  vorläufig  nichts  weiter  zu
tun  sei,  als  Truppen  bereitzustellen,  die  Verständigung  mit  den  königlichen
Höfen  herbeizuführen  und  dann  das  Königskollegium  ins  Leben  zu  rufen.
Am  besten  werde  ein  preußischer  Diplomat  nach  Olmütz  kommen,  um  von  hier
aus  zusammen  mit  dem  von  Österreich  bereits  bestimmten  Gesandten  die
Rundreise  an  die  Höfe  anzutreten.  Bayern  und  Würktemberg  seien  bereits
von  dieser  Ansicht  der  kaiserlichen  Regierung  verständigt  worden.

In  der  Tat  würden  diese  Maßregeln  vollständig  ausgereicht  haben,  um
einen  Bürgerkrieg  in  Deutschland  zu  entfesseln  und  im  Falle  eines  Sieges
der  größeren  Regierungen  jeden  Versuch  zu  einer  Einigung  Deutschlands  aus
der  Welt  zu  schaffen.“

Der  Fürft  begleitete  diese  Denkschrift,  die  er  zuerst  dem  Könige  direkt  und
dann  durch  den  österreichischen  Botschafter  in  Berlin  auch  dem  Ministerinm

Ein  Entwurf  zu  der  an  das  Reichsministerium  zu  richtenden  Erklärung  wurde  gleich
beigefügt,  s.  Beilage  41.

*„  Graf  Bülow  urtellte  mit  Recht  (Bellage  48):  „Sie  gingen  auf  nichts  geringeres  hinaus,
als  auf  entschiedene  Kontre  Revolution  in  Deutschland  zugunsten  des  alten  Bundes.“  Vgl.
s.  Brief  an  Bernstorss  v.  az.  Jan.,  Ringhoffer  93.