168 Schwarzenbergs Denkschrift vom 17. Januar.
biete Deutschlands in größere Staatenkörper, zusammengehalten durch eine
kräftige Zentralgewalt“. Nur das letztere könne in Frage kommen; dabei
sollten die den sechs Kreisen einzuordnenden kleineren Fürsten durch möglichste
Wahrung ihrer Hoheitsrechte geschont werden; es sei jedoch militärische
Verschmelzung, gemeinsame oberste Justizpflege und eine gemeinsame Volksvertretung
innerhalb jedes Kreises wünschenswert. Wenn der König gegen
die Verschmelzung des Parlamente Bedenken habe, so könne man davon
vorläufig absehen und sie dem Laufe der naturgemäßen Entwicklung überlassen.
Das Recht der diplomatischen Vertretung müßten alle Staaten
behalten. Über die Form der gentralgewalt lasse sich jetzt noch nichts sagen;
vorläufig komme es auf die Ausgestaltung des Provisoriums an, und zwar
zunächst darauf, dem Reichsverweser ein Königskollegium an die Seite zu
stellen; auf das Staatenhaus möge der König vorläufig verzichten. Dagegen
sei eine Art von Volksvertretung, gewählt aus den Repräsentationskörpern
der Kreise, ins Leben zu rufen. Das Königskollegium sei sofort zu bilden
und durch das Reichsministerium dem Parlamente der Zweck seiner Tätigkeit
mitzuteilen. Sollte sich die Versammlung weigern, die Mitwirkung des
Königskollegiums anzuerkennen und sollten sich Aufstände erheben, so seien
40000 Mann unter dem Kommando des Königs von Württemberg bereit
zu halten. Preußen sollte davon 20000 stellen, Bayern und Württemberg
je 10000; Österreich sei bereit, sich durch Entsendung von einigen tausend
Mann nach Mainz zur Verstärkung der Bundesgarnison zu beteiligen. Die
Denkschrift schließt mit der Feststellung, daß also vorläufig nichts weiter zu
tun sei, als Truppen bereitzustellen, die Verständigung mit den königlichen
Höfen herbeizuführen und dann das Königskollegium ins Leben zu rufen.
Am besten werde ein preußischer Diplomat nach Olmütz kommen, um von hier
aus zusammen mit dem von Österreich bereits bestimmten Gesandten die
Rundreise an die Höfe anzutreten. Bayern und Würktemberg seien bereits
von dieser Ansicht der kaiserlichen Regierung verständigt worden.
In der Tat würden diese Maßregeln vollständig ausgereicht haben, um
einen Bürgerkrieg in Deutschland zu entfesseln und im Falle eines Sieges
der größeren Regierungen jeden Versuch zu einer Einigung Deutschlands aus
der Welt zu schaffen.“
Der Fürft begleitete diese Denkschrift, die er zuerst dem Könige direkt und
dann durch den österreichischen Botschafter in Berlin auch dem Ministerinm
Ein Entwurf zu der an das Reichsministerium zu richtenden Erklärung wurde gleich
beigefügt, s. Beilage 41.
*„ Graf Bülow urtellte mit Recht (Bellage 48): „Sie gingen auf nichts geringeres hinaus,
als auf entschiedene Kontre Revolution in Deutschland zugunsten des alten Bundes.“ Vgl.
s. Brief an Bernstorss v. az. Jan., Ringhoffer 93.