Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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Ministerial-Bekanntmachungen. 
(65|] I. Nachdem die Durchlauchtigsten Erhalter der Gesammt-Universität Jena 
gnädigst beschlossen haben, daß der §. 67 der Gesetze für die Studirenden folgende 
abzuändernde Fassung erhalten soll: 
„Jede öffentliche Verletzung des Anstandes und der guten Sitten, aller 
„Unfug, Störung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Ruhe, insbesondere 
„zu nächtlicher Zeit, auch Neckereien auf Wochen= und Jahrmärkten, gegen 
„Einrichtungen der Marktleute, gegen Aufzüge und Theilnehmer daran bei 
„Festlichkeiten und feierlichen Handlungen wie Hochzeiten, Kindtaufen, Leichen- 
„begängnissen, ingleichen unanständiges Hinzudrängen, Zu- und Nachrufen 
„gegen Fremde und Aehnliches, ist mit Verweis, Geldluße, Carcer-Arrest 
„zu bestrafen, nach Befinden bis zur Entfernung von der Universität in 
„allen Graden“ 
so wird solches hiermit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 12. April 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses und des Cultus. 
Stichling. 
[661 II. Von der Hannoverschen Lebens-Versicherungs-Anstalt, in Hannover, ist 
an Stelle des Kaufmanns Oskar Klopffleisch zu Weimar, der Kaufmann Karl 
Görner daselbst, zum Haupt-Agenten der Gesellschaft für das Großherzogthum 
ernannt worden. 
Unter Rückbezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1870 
(Reg.-Blatt von 1870 Seite 49) wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 12. April 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
Weimar. — Hof · Vuchdruderei.
	        
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