Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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766 
76 
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Das 1. und 
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769 
770 
771 
. 772 
. 773 
. 774 
den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Dezember 1871, betreffend die Ein- 
setzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche General-Direk- 
tion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“; unter 
den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Dezember 1871, betreffend die 
Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000 
Thalern; unter 
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs; 
unter 
die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Be- 
steuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, be- 
treffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in 
dem dem Zollverein anzuschließenden Gebietstheile der Stadt Altona, 
vom 29. Dezember 187 1. 
2. Stück des Reichs-Gesetzblatts vom Jahre 1872 enthalten unter: 
den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Dezember 1871, betreffend die 
Errichtung einer Telegraphen -Direktion mit dem Sitze in Karlsruhe; 
unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimations- 
scheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, vom 31. Dezember 
1871; unter 
die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanwei- 
sungen im Betrage von 6,000,000 Thalern, vom 2. Januar 1872; 
unter 
Ernennungen; unter 
den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die oberste Marinebehörde, vom 
1. Januar 1872; unter 
Ernennungen. 
  
WGeimar. — Hof- Buchdiuckerei-
	        
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