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Das 1. und
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. 772
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. 774
den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Dezember 1871, betreffend die Ein-
setzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche General-Direk-
tion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 25. Dezember 1871, betreffend die
Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 3,700,000
Thalern; unter
Ernennungen von Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs;
unter
die Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Be-
steuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868 und des Gesetzes, be-
treffend die Besteuerung des Branntweins, vom 8. Juli 1868 in
dem dem Zollverein anzuschließenden Gebietstheile der Stadt Altona,
vom 29. Dezember 187 1.
2. Stück des Reichs-Gesetzblatts vom Jahre 1872 enthalten unter:
den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Dezember 1871, betreffend die
Errichtung einer Telegraphen -Direktion mit dem Sitze in Karlsruhe;
unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimations-
scheinen zum Gewerbebetrieb im Umherziehen, vom 31. Dezember
1871; unter
die Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanwei-
sungen im Betrage von 6,000,000 Thalern, vom 2. Januar 1872;
unter
Ernennungen; unter
den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die oberste Marinebehörde, vom
1. Januar 1872; unter
Ernennungen.
WGeimar. — Hof- Buchdiuckerei-