Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1872. (56)

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unterzeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnung und Beschreibung unter 
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der 
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt vom Jahre 1843 S. 13—16) 
angegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an 
gerechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die gedachte Erfindung im Großherzogthum in 
Ausführung gebracht ist. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 12. Juli 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(113) III. Nachdem an Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Bernhard Feldrappe 
in Vieselbach der Bürgermeister. Karl August Georgi zu Ollendorf zum Landtags- 
Abgeordneten durch die allgemeinen Wahlen im IV. Wahlbezirke für die laufende 
Finanz-Periode 1872/74 gewählt worden ist und die Wahl angenommen hat, so 
wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. Juli 1872. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements -Chef: 
Schmith. 
(114/ IV. Zu den Mittheilungsbogen, welche nach §§. 7, 23 der Verordnung 
vom 7. Juni d. J. zur Ausführung des Gesetzes vom 27. März d. J. über die 
elterliche Gewalt und das Vormundschaftswesen von den Vormundschaftsgerichten 
den Gemeindevorständen behufs der nach §. 111 des Gesetzes von diesen über die 
Vormünder hinsichtlich der Fürsorge für das persönliche Wohl der Pflegbefohlenen 
zu führenden Aufficht zugefertigt und wodurch sodann nach §. 38 der Ausführungs- 
verordnung die von den Gemeindevorständen zu führenden Vormundschaftstabellen 
gebildet werden sollen, sind Formulare zu dem Preise von Vier Thalern Funfzehn 
Groschen für das Ries in der Bahlau'schen Hofbuchdruckerei in Weimar zu be- 
ziehen.
	        
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