Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Nachtrags-Verzeichniß
solcher  höheren  Lehranstalten,  welche  zur  Ausstellung  gültiger  Zeugnisse
über  die  wissenschaftliche  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
Militärdienst  berechtigt  sind.

A.  Lehr-Anstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  zweiten  Klasse  zur
Darlegung  der  wissenschaftlichen  Befähigung  genügt.
[  a.  Gymnasien.
I.  Königreich  Preußen.  Il.  Königreich  Sachsen.
Provinz  Posen.  Das  Gymnasium  zu  Dresden-Neustadt.
Das  Gymnasium  zu  Nogasen.
Provinz  Schlesien.
des  Gymnasium  zu  Strehlen,
"n  .  Wohlau.

(b.  Realschulen  erster  Ordnung.)
Realschulen  mit  neunjährigem  Kurfus  ohne  obligatorischen  Anterricht  im  Tatein.

I.  Königreich  Preußen.  II.  Elsaß-Lothringen.

Provinz  Brandenburg.  Die  Städtische  Gewerbeschule  zu  Mülhausen  i.  E.
Die  Friedrichs-Werdersche  Gewerbeschule  zu  Berlin,
*  Lruisenstädtische  O"c  -

B.  Lehranstalten,  bei  welchen  der  einjährige,  erfolgreiche  Besuch  der  ersteu  Klasse  nöthig  ist.

(a.  Progymnasien.)
b.  Realschulen  zweiter  Ordnung.
Königreich  Sachsen.
Die  Städtische  Realschule  zu  Borna,
.  .  -  Wurzen.

c.  Höhere  Bürgerschuken,  welche  den  Gymnasten  in  den  entsprechenden  Klassen
gleichgestellt  sind.
Großherzogthum  Baden.
Die  Real-Abtheilung  des  Progymnasiums  zu  Lahr.
Das  Real--Gymnasium  zu  Villingen.