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Nachtrags-Verzeichniß
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen
Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehr-Anstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt.
[ a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen. Il. Königreich Sachsen.
Provinz Posen. Das Gymnasium zu Dresden-Neustadt.
Das Gymnasium zu Nogasen.
Provinz Schlesien.
des Gymnasium zu Strehlen,
"n . Wohlau.
(b. Realschulen erster Ordnung.)
Realschulen mit neunjährigem Kurfus ohne obligatorischen Anterricht im Tatein.
I. Königreich Preußen. II. Elsaß-Lothringen.
Provinz Brandenburg. Die Städtische Gewerbeschule zu Mülhausen i. E.
Die Friedrichs-Werdersche Gewerbeschule zu Berlin,
* Lruisenstädtische O"c -
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersteu Klasse nöthig ist.
(a. Progymnasien.)
b. Realschulen zweiter Ordnung.
Königreich Sachsen.
Die Städtische Realschule zu Borna,
. . - Wurzen.
c. Höhere Bürgerschuken, welche den Gymnasten in den entsprechenden Klassen
gleichgestellt sind.
Großherzogthum Baden.
Die Real-Abtheilung des Progymnasiums zu Lahr.
Das Real--Gymnasium zu Villingen.