Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1874. (58)

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in Widerspruch stehende landes- und ortsgesetzliche Bestimmungen und 
vanzen sind aufgehoben. 
Obser- 
Urkundlich haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserm Großherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 24. Juni 1874. 
Carl Alexander. 
G. Thon. Stichling. von Groß. 
Neue Gemeindeordnung 
für das 
Großherzogthum Sachsen-Weimar Eisenach. 
Inhalts-Uebersicht. 
Erster Abschnitt: Allgemeine Grundsätze ...... .. .. . . . .. ... . . . ...... ... . .. . .. Art. 
Zweiter Abschnitt: Besondere Bestimmungen. 
1) Von den Burgen . . . . .. » 
2) Von der Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten. 
A. Von der Gemeindeversammlngagaa . . . . .. » 
BandenGemeindebehörden.».....·............................. » 
a. usammensetzung derselen » 
ahlderselben.........·........·............·........·.... » 
as DesGemeinderathes................·.......··......... » 
DesGemeindevorstandes....................·.......... » 
C. ean und Höliegenheiten, der Gemeindebehörden. 
an. Des Gemeinderatheeess „ 
Des Gemeindevorstadeeeeeess „ 
D. oecehind bei den Gemeindebehörden. 
aa. Bei dem Gemeinderathe ... ...... . .. ... ...... .... .. . . . .. » 
bbBeideinGemeindevorstande...·...·...·...·............. „ 
3) Von den Gemeindelasten. 
a. Allgemeine Grundsähtttzzzzt .. . .. . .. . ... » 
l)VonderVektheilungderGemeindelasten................·...... » 
4) Von den Voranschlägen der Gemeinde-Einnahmen und -Ausgaben und von den 
Gemeinderechnung en....................·.......·................·.. » 
Dritter Abschnitt: Von der Oberaufich des Staats. » 
Vierter Absczaitt Vorübergehendeestimniuiigen.........·..·............... » 
Schlußvorschrift. 
1— 17. 
18— 32 
33— 45 
46. 
47— 48 
49— 51. 
52— 70. 
71— 84. 
85— 90. 
91—104. 
105—116. 
117—119. 
120 —125. 
126—136. 
137—142. 
143—153. 
154—157.
	        
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