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in Widerspruch stehende landes- und ortsgesetzliche Bestimmungen und
vanzen sind aufgehoben.
Obser-
Urkundlich haben wir dieses Gesetz höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserm Großherzoglichen Staats-Insiegel bedrucken lassen.
So geschehen und gegeben Weimar am 24. Juni 1874.
Carl Alexander.
G. Thon. Stichling. von Groß.
Neue Gemeindeordnung
für das
Großherzogthum Sachsen-Weimar Eisenach.
Inhalts-Uebersicht.
Erster Abschnitt: Allgemeine Grundsätze ...... .. .. . . . .. ... . . . ...... ... . .. . .. Art.
Zweiter Abschnitt: Besondere Bestimmungen.
1) Von den Burgen . . . . .. »
2) Von der Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten.
A. Von der Gemeindeversammlngagaa . . . . .. »
BandenGemeindebehörden.».....·............................. »
a. usammensetzung derselen »
ahlderselben.........·........·............·........·.... »
as DesGemeinderathes................·.......··......... »
DesGemeindevorstandes....................·.......... »
C. ean und Höliegenheiten, der Gemeindebehörden.
an. Des Gemeinderatheeess „
Des Gemeindevorstadeeeeeess „
D. oecehind bei den Gemeindebehörden.
aa. Bei dem Gemeinderathe ... ...... . .. ... ...... .... .. . . . .. »
bbBeideinGemeindevorstande...·...·...·...·............. „
3) Von den Gemeindelasten.
a. Allgemeine Grundsähtttzzzzt .. . .. . .. . ... »
l)VonderVektheilungderGemeindelasten................·...... »
4) Von den Voranschlägen der Gemeinde-Einnahmen und -Ausgaben und von den
Gemeinderechnung en....................·.......·................·.. »
Dritter Abschnitt: Von der Oberaufich des Staats. »
Vierter Absczaitt Vorübergehendeestimniuiigen.........·..·............... »
Schlußvorschrift.
1— 17.
18— 32
33— 45
46.
47— 48
49— 51.
52— 70.
71— 84.
85— 90.
91—104.
105—116.
117—119.
120 —125.
126—136.
137—142.
143—153.
154—157.