Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1876. (60)

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[104|) VI. Nachdem die Führung des Katasters von Pfiffelbach dem Groß- 
herzoglichen Rechnungsamte zu Buttstädt übertragen ist, wird solches hier- 
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 9. September 1876. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
1105| Das 17., 18. und 19. Stück des Reichs-Gesetzblatts enthalten unter 
Nr. 1140 die Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Militär- 
und der Marine-Verwaltung angestellten Beamten, vom 16. 
August 1876; unter 
Nr. 1141 den Erlaß, betreffend die Amtsbezeichnungen „Telepraphen-Di- 
rektor"“ und „Telegraphen-Inspektor", vom 17. Juli 1876; 
unter 
Nr. 1142 die Noth= und Lootsen-Signalordnung für Schiffe auf See 
und auf den Küstengewässern, vom 14. August 1876; unter 
Nr. 1143 die Verordnung über das Verhalten der Schiffer nach einem 
Zusammenstoß von Schiffen auf See, vom 15. August 1876; 
unter 
Nr. 1144 die internationale Meterkonvention, vom 20. Mai 1875. 
  
Weimar. — Hof= Buchdruckeren.
	        
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